Amtsrichter zieht die „rote Karte“ – Neun Monate Haft für Fahren ohne Fahrerlaubnis
Wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis mit Verwendung unechter Dokumente wurde jetzt ein 59 Jahre alter Hattinger zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Der Hattinger ist vor Gericht kein Unbekannter und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorbestraft. Er machte vor Gericht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. In der Vergangenheit wurde er bereits verurteilt, weil er auch geduldet hatte, dass andere Personen ohne gültige Fahrerlaubnis seine Fahrzeuge benutzten.
Führerschein als Totalfälschung
Im Juni 2018 wurde er in seinem Fahrzeug in der Innenstadt von Polizeibeamten angehalten. Bei der Führerscheinkontrolle legte der Hattinger, der vor Gericht von einem Dolmetscher unterstützt werden musste, einen polnischen Führerschein vor. Die Beamten hatten Zweifel an der Echtheit des Dokumentes und nahmen den Angeklagten mit zur Polizeiwache.
„Dieser Führerschein war eine Totalfälschung“ sagte ein Beamter vor Gericht aus. Seine Vermutung wurde auf der Wache durch das Polizeiprogramm zum Erkennen gefälschter Ausweispapiere bestätigt. Der Angeklagte veranlasste telefonisch daraufhin Familienangehörige, Unterlagen einer polnischen Behörde bzw. Fahrschule zur Polizeiwache zu bringen, die die Echtheit des polnischen Führerscheins belegen sollten. Wie sich allerdings herausstellte, waren auch diese Unterlagen unecht bzw. gefälscht.
Ein Beweisantrag des Strafverteidigers, die Echtheit der Dokumente durch einen Sachverständigen beurteilen zu lassen, lehnte das Gericht ab, weil die Totalfälschung offensichtlich sei.
Gesetze sind einzuhalten – Freiheitsstrafe ohne Bewährung
Nachdem die Vertreterin der Staatsanwaltschaft für das Fahren ohne Fahrerlaubnis und für die Verwendung unechter Dokumente auf eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten plädierte, beantragte der Strafverteidiger des Angeklagten Freispruch für seinen Mandanten. Dieser habe von August 2017 bis März 2018 in Polen gelebt und bei späterer Verwendung des Führerscheines nicht wissen können, dass die ihm übergebenen Dokumente falsch seien.
Richter Johannes Kimmeskamp sah das anders, ging noch über das Strafmaß der Staatsanwaltschaft hinaus, verhängte eine Freiheitsstrafe von neun Monaten ohne Bewährung und wies die Straßenverkehrsbehörde an, vor Ablauf von einem Jahr keine neue Fahrerlaubnis auszustellen. „Es muss ihnen verdeutlicht werden, dass Gesetze in diesem Land einzuhalten sind und nicht weiter mit immer steigender krimineller Energie gearbeitet wird“, ergänzte Richter Kimmeskamp seine Urteilsbegründung zum vorbestraften Angeklagten.
Das Urteil erlangt erst Rechtskraft, wenn nicht innerhalb einer Woche Rechtsmittel eingelegt werden.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
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