Hattingen
Ärger beim Gebrauchtwagenkauf – Gewerbeaufsicht legt Betrieb still
Ein 30-Jähriger Hattinger hatte sich heute wegen Betruges bei einem Gebrauchtwagenverkauf vor dem Strafrichter zu verantworten. Am Ende der Hauptverhandlung wurde er freigesprochen, da ihm der Betrugsvorsatz zum Tatzeitpunkt nicht nachgewiesen werden konnte.
Über das Internet war die Geschädigte, eine 23-Jährige aus Bochum, auf den Gebrauchtwagen aufmerksam geworden. Der bereits vorbestrafte Hattinger Händler hatte diesen Wagen auf einer online-Auktion in Holland gekauft und später im Internet angeboten. Die Käuferin besichtigte das Fahrzeug Anfang Dezember 2018 und fuhr mit diesem einige Meter auf dem Firmengelände des Verkäufers in Hattingen umher. Hätte sie darauf bestanden, mit „roten Kennzeichen“ ausgestattet eine längere Probefahrt zu machen, wären ihr vielleicht die später festgestellten Mängel direkt aufgefallen.
So kaufte sie den PKW und zahlte dafür 5.490,00 Euro. Der Wagen wurde der Käuferin dann kurz vor Weihnachten 2018 in Bochum "vor die Tür" gestellt, da dieser wegen fehlender Papiere beim Straßenverkehrsamt noch nicht angemeldet werden konnte.
Nach der Anmeldung des Fahrzeuges Anfang Januar 2019 bemerkte die Käuferin dann bei den ersten längeren Fahrten direkt zahlreiche Mängel. „Bei jeder Fahrt kamen neue Überraschungen“, sagte die Geschädigte vor dem Strafrichter aus. Von Fehlern im Abgas- und Airbagsystem über defekten Blinkern bis porösen Bremsschläuchen war bei der Mängelaufzeichnung die Rede. Auch die vom Verkäufer noch zugesagte TÜV-Vorführung scheiterte, der TÜV-Prüfer nahm das Fahrzeug nicht ab.
Da der Angeklagte als Verkäufer auf die Mängelbeseitigung nur verzögert reagierte und die Käuferin hingehalten haben soll, schaltete diese einen Rechtsanwalt ein, beantragte Rücktritt vom Kaufvertrag und zeigte den Angeklagten wegen Betruges an. In einem Zivilverfahren hat das Landgericht inzwischen entschieden, dass der Kaufvertrag rückabzuwickeln ist. Allerdings ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig.
Vorsatz zur Täuschung nicht nachgewiesen
Da die Käuferin aber eine Probefahrt durchgeführt und der 30-jährige Hattinger bei der technischen Vorbereitung des PKW einem Werkstattmitarbeiter vertraut haben will, konnte dem vorbestraften Angeklagten ein zur Verurteilung erforderlicher Vorsatz zur Täuschungshandlung nicht nachgewiesen werden.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft und Rechtsanwalt Pindur plädierten dann auf Freispruch. Diesen Plädoyers kam dann Richter Kimmeskamp nach und sprach den Hattinger vom Vorwurf des Betruges auf Kosten der Landeskasse frei.
Das Gewerbeaufsichtsamt hat der Ernennung des Angeklagten zum Geschäftsführer des Autohandels nach seinen eigenen Angaben inzwischen widersprochen und gegen den Autohandel ein Gewerbeuntersagungsverfahren in Gang gebracht.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
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