Hattingen: Schlägerei in der Altstadt
30-Jähriger Hattinger muss ein Jahr ins Gefängnis

Ein Hattinger wurde heute wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Es gab keine Bewährung.

Eine Geburtstagsfeier Anfang März 2020 endete vor einem Nachtlokal der Hattinger Altstadt in einer Prügelei. Der mit über 2 Promille alkoholisierte Angeklagte traf auf einen 26-Jährigen, mit dem er seit längerer Zeit einen schwelenden Streit hatte.
„Der Angeklagte wollte mich schon einen Monat vorher verprügeln“, erklärte der Geschädigte dem Strafrichter. Nachdem der Angeklagte ihm nach Verlassen der Gaststätte noch eine Zigarette angeboten hatte, kam es zu einem Streit, der Angeklagte schlug zu und der 26-Jährige stürzte zu Boden.
Über das weitere Geschehen gehen die Aussagen dann auseinander. Während der Angeklagte, soweit er sich erinnern kann, nur mit den Fäusten zugeschlagen haben will, schilderten drei Polizeibeamte als Zeugen, dass der Angeklagte mehrmals mit seinem Fuß gegen den Kopf des am Boden liegenden Geschädigten eingetreten habe.

Opfer erlitt mehrere Brüche im Gesicht

Das 26-Jährige Opfer erlitt dabei einen Bruch der Augenhöhle, einen Bruch seines Jochbeines und eine Splitterung seines Kiefers. Er musste zweimal operiert werden und mehrere Tage im Krankenhaus bleiben.
Bereits am Tage nach der Tat entschuldigte sich der Angeklagte bei seinem Opfer im Krankenhaus und brachte diesem Cola und Pizza mit, welche der Verprügelte jedoch aufgrund seiner massiven Gesichtsverletzungen nicht verzehren konnte.
Im Rahmen eines Täter-Opferausgleiches zahlte der Angeklagte bereits vor der Hauptverhandlung insgesamt 6.000 Euro an den Verprügelten.
Nun ereignete sich die Tat während einer noch laufenden Bewährung des Angeklagten. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft plädierte am Ende der Beweisaufnahme für die Verhängung einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung.

Rechtsanwalt plädierte für milde Bewährungsstrafe

Rechtsanwalt Peter Steffen bat um Würdigung des Geständnisses seines Mandanten und um Berücksichtigung des hohen Alkoholpegels während der Tat. Weiterhin schilderte er, dass sein Mandant die Tat aufrichtig bereue und jeden Tag frühmorgens vor Aufnahme seiner regulären Arbeit jetzt die Zeitung austragen würde, um seinen Verpflichtungen aus der Kreditaufnahme für den Täter-Opferausgleich nachkommen zu können. Auch wenn zwei Vorverurteilungen seines Mandanten dagegen sprechen würden, beantragte er beim Strafrichter eine milde Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
Richter Kimmeskamp verurteilte dann den 30-jährigen Hattinger zu einem Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Wenn mit Rechtskraft dieses Urteils die frühere Bewährungsstrafe widerrufen werden sollte, kämen dann noch einmal acht Monate Haft dazu, 18 Monate müsste der Hattinger dann ins Gefängnis.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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