10 Jahre Gefängnis für Elfringhauser-Taxi-Räuber - Fahrer fast erwürgt

Am dritten Verhandlungstag des Elfringhauser-Taxi-Raub-Prozesses wurden heute nach fünfstündiger Verhandlung die Urteile gesprochen. Die beiden Hauptangeklagten, zwei 26- und 28 Jahre alte Wuppertaler, müssen für je 10 Jahre in´s Gefängnis. Das Mitwirken des dritten Angeklagten, eines 29jährigen, wurde als versuchte Nötigung bewertet und mit einer Geldstrafe bestraft.

Wir berichteten bereits am 8. und 19.3.2019 über den Prozess beim Landgericht, wo sich drei Angeklagte wegen eines schweren Raubes, den sie in Hattingen-Elfringhausen begangen haben, verantworten müssen.

Der Mitte November 2017 wegen 200 Euro überfallene und fast strangulierte Taxifahrer hatte nach seinen Angaben dem STADTSPIEGEL gegenüber Todesangst und mit dem Leben schon abgeschlossen. Die Strafkammer des Landgerichtes wertete dieses gegen ihn gerichtete Verbrechen als besonders schweren Raub unter Verwendung einer Waffe.

Während der 29-Jährige Täter die Beihilfe zugab, wollen die anderen Täter wegen ihres Betäubungsmittel-Konsums an das Geschehen keine bzw. fast keine Erinnerung mehr haben; haben die Tat weder abgestritten noch zugegeben.

Auf Antrag der Strafverteidiger der Hauptangeklagten wurden jetzt noch Polizeibeamten gehört, die am Tattag als erste am Überfallort waren und die später die Vernehmung durchgeführt hatten. Deren Aussagen sollten mit dazu dienen, Klarheit in das Tatgeschehen zu bringen.

Alle drei Angeklagte sind drogenabhängig und erheblich vorbestraft.

Unter Einbeziehung vorheriger Strafen forderte Staatsanwalt Ohls am Ende der Beweisaufnahme für den 26 Jahre alten Haupttäter zehn Jahre und sechs Monate, für seinen 28 Jahre alten Mittäter neun Jahre Gefängnis. Für den Dritten, einen 29jährigen, plädierte er wegen versuchter Nötigung auf eine Gesamtgeldstrafe von 1.450,00 Euro.

Die Anwälte der Hauptangeklagten plädierten auf Freispruch, da nach ihrer Ansicht ihren Mandanten ein Tatbeitrag nicht nachzuweisen sei. Sie bezweifelten zudem die Richtigkeit des Geständnisses des 29jährigen Angeklagten.

Rechtsanwalt Salewski plädierte für seinen Mandanten, den 29jährigen aus Wuppertal, wegen dessen umfangreichen Geständnisses und des geringen Tatbeitrages, eine milde Geldstrafe zu verhängen.

Lebensgefährtin bricht in Tränen aus
Die Lebensgefährtin des Hauptangeklagten brach im Zuhörerraum in Tränen aus, nachdem Richter Feldhaus nach zweistündiger Beratung das Urteil der VII. Großen Strafkammer verkündete.

Der 26jährige Angeklagte erhielt 10 Jahre Gefängnis. Dazu kommt für ihn noch eine frühere Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten. Die Einweisung in eine geschlossene Entziehungsanstalt wurde für 3 Jahre angeordnet.

Nachdem dieser Angeklagte unmittelbar nach den Urteilssprüchen den 29-jährigen geständigen Mitangeklagten "verbal anging", positionierten sich die Justizbeamten um die Angeklagten und räumten vorsichtshalber die Mikrofone als mögliche Wurfgeschose von den Tischen.

Der 28jährige Mittäter erhielt für die Tat acht Jahre Gefängnis, unter Einbeziehung einer früheren Strafe wurde für ihn daraus eine Gesamtstrafe von 10 Jahren Gefängnis gebildet. Auch er muss für zwei Jahre in eine geschlossene Entziehungsanstalt zur Behandlung seiner Drogenabhängigkeit.

Der dritte Angeklagte, der geständige 29jährige Wuppertaler, erhielt wegen versuchter Nötigung eine Geldstrafe von 300 Euro, die mit einer früheren Geldstrafe zu einer Gesamtgeldstrafe von 1.560,00 Euro zusammengefasst wurde.

Dem Taxifahrer wurde Schmerzensgeld in Höhe eines fünfstelligen Betrages zugesprochen.

Gegen die Urteile ist innerhalb einer Woche noch die Einlegung von Rechtsmitteln möglich.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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