RVR-Verbandsversammlung beschließt vorgezogene Regionalplanänderung
Quarzsandtagebau Silbersee I soll erweitert werden

Mit der Regionalplanänderung sollen die Genehmigungsvoraussetzungen für die weitere Quarzsandgewinnung am Standort in Haltern am See geschaffen werden. Foto: Lüning (Archiv)
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Essen/Haltern am See. Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat in ihrer Sitzung am 25. September den Aufstellungsbeschluss zur 10. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, auf dem Gebiet der Stadt Haltern am See gefasst.

Mit der Änderung sollen die Voraussetzungen für die Erweiterung der bestehenden Quarzsandgewinnung "Haltern-Sythen" (Silbersee I) auf Antrag des dort langjährig tätigen Unternehmens um rund 90 Hektar erweitert werden. Mit der Regionalplanänderung sollen die Genehmigungsvoraussetzungen für die weitere Quarzsandgewinnung am Standort in Haltern am See geschaffen werden. Aufgrund der überregionalen Bedeutung und der aktuellen Bedarfssituation erfolgt die Regionalplanänderung im Vorgriff zur Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr, in dem die Erweiterungsfläche bereits enthalten ist.Durch die vorgezogene Regionalplanänderung würde das Unternehmen eine längerfristige Perspektive für die weitere Sandgewinnung am Standort erhalten. Die Halterner Quarzsande sind ein in der Region einzigartiger Bodenschatz und daher insbesondere für Schlüsselindustrien wie Gießereien oder den Automobil- und Anlagenbau von besonderer Bedeutung.
Die Regionalplanänderung schafft zunächst die Voraussetzungen für das nachfolgende bergrechtliche Genehmigungsverfahren. Innerhalb des sich anschließenden Rahmenbetriebsplanverfahrens nach Bundesberggesetz, das durch die Bezirksregierung Arnsberg durchgeführt werden wird, werden alle weiteren Details der Quarzsandgewinnung sowie der Rekultivierung abschließend geregelt werden.

Nach der heutigen Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung zeigt die Regionalplanungsbehörde die 10. Änderung bei der Landesplanungsbehörde an. Erst wenn diese innerhalb einer Frist von drei Monaten keine Einwendungen erhebt, wird die Änderung nach amtlicher Bekanntmachung im Gesetzes- und Verordnungsblatt NRW wirksam.
Die Unterlagen zur Regionalplanänderung (Drucksache 13/1787) sind verfügbar unter www.ruhrparlament.de

Autor:

Michael Menzebach (Redakteur) aus Haltern

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