Bürgerbusverein informiert – September aktuell
Haltestellenschild Kärntner Platz abhandengekommen – hohe Fahrgastzahlen

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Am Samstag, 24. September, suchte eine ältere Dame, die mit dem Bürgerbus fahren wollte, die Haltestelle an der Bucht am Kärntner Platz, wo die Linienbusse halten. Als letzter Bürgerbusfahrer an diesem Tag habe ich sie herangewinkt und ihr vor dem Einsteigen die eigene Bürgerbus-Haltestelle mit dem Haltestellen-Schild und Fahrplan gezeigt. Am Montag, 26. September, während der ersten Fahrt, erhielt ich mit Foto die Nachricht unserer Fahrerin, dass das Haltestellenschild nicht mehr da ist. Das grüne H im grünen Kreis auf gelbem Grund war verschwunden. Die STVO nennt es nüchtern einfach nur “Zeichen 224“.

Für den Bürgerbusverein bedeutet das jedoch zusätzliche Ersatzbeschaffung durch die „Vestische“ und somit unnötige Betriebskosten für den Verein. „Eigentlich schade, dass Einzelne nicht verstehen, dass das Entwenden eines Haltestellenschildes nicht mit dem bürgerschaftlichen Engagement des Vereins fürs Gemeinwohl in Einklang zu bringen ist“, teilte Hans Kirschbaum für den Bürgerbus-Verein mit. Da hatte wohl mal wieder jemand nichts fürs Gemeinwohl übrig und sich als Schilderdieb betätigt. Bereits am Donnerstag, 29. September, hatten Mitarbeiter der Vestische Straßenbahnen GmbH ein neues Haltestellen-Schild montiert.

862 Fahrgäste wurden im September im Bürgerbus gezählt; so viele wie noch nie in diesem Jahr (ausgenommen Juli/August mit 9,00-EURO-Ticket)! Jetzt gilt wieder für alle ausschließlich der Inseltarif im Bürgerbus.

Auch wurden erneut Fragen bzgl. der Mitnahme von Kinderwagen und Beförderung von Kleinstkindern gestellt. Generell können Kleinstkinder weder im Kinderwagen noch in der vorhandenen Sitzschale mitgenommen werden. Eine Babyschale/-wanne wird nicht im Bürgerbus bereitgehalten, da diese Kinder im Regelfall ohnehin darin von den Eltern transportiert werden. Wenn Platz für einen Buggy oder Kinderwagen im Bürgerbus ist, kann dieser leer und gesichert mitgenommen werden, wenn ebenfalls fürs Kind die kindergerechte Sicherung im Bürgerbus gewährleistet ist, die sich aus § 21 Abs. 1a Nr. 3b StVO ergibt.

Die Gewichtsklassen der Kinder, die befördert werden können (ca. 9 bis 36 kg), umfassen die Altersgruppen von etwa 9 Monaten bis zu 12 Jahren. Seit 01.04.1993 dürfen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, in Kraftfahrzeugen mit vorgeschriebenen Sicherheitsgurten generell nur dann mitgenommen werden, wenn eine amtlich genehmigte und für das jeweilige Kind geeignete Rückhalteeinrichtung benutzt wird. Diese sind im Bürgerbus vorhanden.

Es gibt zwei Sitzerhöhungen für größere und eine Sitzschale für kleinere Kinder. Gemäß Pro Bürgerbus NRW e.V. unterliegen Kinder im Bürgerbus über 12 Jahre nicht der Kindersicherungspflicht, auch wenn sie kleiner als 150 cm sind. Sie müssen daher mit dem Erwachsenengurt gesichert werden, wobei sich die Verwendung einer Sitzerhöhung empfiehlt. Kinder unter 12 Jahren, die größer als 1,50 Meter sind, müssen den regulären Sicherheitsgurt benutzen.

Im September haben sich bereits viele Fahrer*innen „der ersten Stunde“ erneut den G-25-Untersuchungen durch den Arbeitsmediziner gestellt, ein polizeiliches Führungszeugnis beantragt und bei der Führerscheinstelle des STVA Marl auf Antrag einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung im Bürgerbus mit FS Klasse B für weitere fünf Jahre erhalten. Damit ist der Grundstein gelegt, dass die von der Bezirksregierung erst einmal auf zehn Jahre erteilte Konzession zur Durchführung des Bürgerbusbetriebes mit dem vorhandenen Fahrpersonal erfüllt werden kann. Successive kommen in den nächsten Monaten/Jahren die Fahrer*innen hinzu, die noch nicht in der Startphase dabei waren bzw. mit Personenbeförderungsschein gefahren sind.

Das nächste Treffen der Fahrer*innen findet am Dienstag, 18. Oktober, um 19:00 Uhr im Kolpingtreff statt. Den Fahrgästen, aber auch uns, wünschen wir allzeit gute Fahrt bei bestmöglicher Gesundheit!

Auf dem Bürgerbus-Monitor sind Werbepartner aus Dienstleistung, Handel und Handwerk mit Geschäftssitz oder Filialen in Haltern am See platziert; jedoch nur ein Unternehmen je Sparte, um einen optimalen Branchenmix zu gewährleisten. Weitere Firmen, die sich für die Monitorwerbung interessieren, erhalten Informationen von Werner Mohr (1. Vors.), Fon 0 23 64 – 60 84 428 sowie Hans Kirschbaum (Marketing, Öffentlichkeitsarbeit) Fon 0 23 64 – 60 84 615. Alles Wesentliche rund um den Bürgerbus (Verein, Fahrplan, Tarife, Chronik, Presse, Werbepartner, Kontakte usw.) findet man auf der Internetseite des Bürgerbusvereins:
https://buergerbus-haltern.de/

Foto: Foto Vestische
Autor:

Hans Kirschbaum aus Haltern

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