Neue NRW-Coronaschutzverordnung
Freiluftsportanlagen können in Haltern mit Auflagen genutzt werden
Haltern. Auf diese Nachricht haben viele Sportlerinnen und Sportler gewartet: Die Stadtverwaltung teiltmit, dass die Benutzung der städtischen Freiluftsportanlagen aufgrund der aktualisierten NRW-Coronaschutzverordnung unter Einhaltung folgender Voraussetzungen wieder gestattet ist:
Die Vereine und Sportler können demnach ihren Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten-und Freizeitsport aufnehmen, wenn dieser kontaktfrei durchgeführt wird sowie geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen zwei Personen (auch in Warteschlangen) gewährleistet sind. Eine Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer sind bis auf weiteres untersagt; bei Kindern unter zwölf Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig. Eine Freigabe der Turn- und Sporthallen kann dagegen derzeit noch nicht erfolgen, da nach individueller Prüfung ggfls. entsprechende Vorbereitungen noch zu treffen sind.
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