Kandaouroff-Prozess: Zwölf Jahre Haft für tödliche Schüsse

Aus dem Smith &Wesson Revolver löste sich am 29. Mai, gegen 22.30 Uhr, der tödliche Schuss. Versehentlich, wie P. in seinem Geständnis darlegte. Das konnte im Laufe des Prozesses weder bewiesen noch widerlegt werden, da der Revolver bis heute unauffindbar blieb.
  • Aus dem Smith &Wesson Revolver löste sich am 29. Mai, gegen 22.30 Uhr, der tödliche Schuss. Versehentlich, wie P. in seinem Geständnis darlegte. Das konnte im Laufe des Prozesses weder bewiesen noch widerlegt werden, da der Revolver bis heute unauffindbar blieb.
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Von Irene Stock. Das Landgericht Bochum hat Mladen P. zu zwölf Jahren Haft wegen des Angriffs auf den Millionär Klaus Kandaouroff verurteilt. Die genauen Umstände des tödlichen Schusses konnten nicht geklärt werden.
Der größte Saal des Landgerichts Bochum ist bis auf den letzten Platz besetzt, als der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Mankel das Urteil wegen „mittäterschaftlich begangenem versuchten Raubes mit Todesfolge“ gegen die drei Täter im Kandaouroff-Prozess verkündet: zwölf Jahre für Mladen P. (44). „Mehr nicht“, rutscht es einer Zuhörerin im vom Gerichtssaal durch eine Glaswand getrennten Zuschauerraum raus. Sieben Jahre für Volker H. (48) und fünf Jahre für Michael M. (48), die Haft wird fortgesetzt. Wie an den vorherigen Verhandlungstagen (insgesamt 26) nehmen die drei das Urteil äußerlich mit stoischer Ruhe und regungsloser Miene auf.
Detailliert beschreibt Richter Mankel in den folgenden drei Stunden die Tat, bei der am 29. Mai 2010 der Dattelner Geschäftsmann und Millionär Klaus Kandaouroff (80) ums Leben kam. Im Fokus des Gerichts steht vor allem Mladen P., Kopf des Trios, der den Raubüberfall bereits seit langem geplant hatte, wohlwissend, dass der Geschäftsmann häufiger Bargeldsummen in fünfstelligem Bereich mit sich trug. Für den Überfall bestand P. auf die Mitnahme einer Waffe, die H. besorgte.
Aus dem Smith &Wesson Revolver löste sich am 29. Mai, gegen 22.30 Uhr, der tödliche Schuss. Versehentlich, wie P. in seinem Geständnis darlegte. Das konnte im Laufe des Prozesses weder bewiesen noch widerlegt werden, da der Revolver bis heute unauffindbar blieb. Ein Gutachter hatte das versehentliche Spannen des Hahns für möglich gehalten – was nicht wenige Zuschauer an dessen Qualifikation zweifeln ließ.
Das Gericht sieht gestern bestätigt, dass Kandaouroff durch einen aufgesetzten Schuss starb. Den hohen Strafsprung zwischen P. und den beiden Mittätern begründet der Richter mit dessen „hoher Leichtfertigkeit“. „Mladen P. hatte den Finger am Abzug, als er in das Haus stürmte.“ Gleichwohl hätten sich Volker H. und Michael M. ebenfalls strafbar gemacht, auch wenn P. die Waffe mitgeführt habe.
„Die Tat wurde von allen geplant, auch wenn Volker H. bei der Tat nicht dabei war“, so Mankel. H. und M. hätten „in grober Achtlosigkeit“ gehandelt, da sie fürchteten, dass Mladen P. bei dem Überfall „durchdrehen“ würde. Dennoch hätten sie ihn nicht davon abgehalten, die Waffe mitzunehmen. Nachdem Ergebnis der Beweisaufnahme sei die Kammer überzeugt, dass die drei Täter in großer Kaltblütigkeit gehandelt hätten. Das Opfer sei mit 80 Jahren „im Abwehrverhalten erheblich eingeschränkt gewesen“. Zudem hätten die Täter Masken getragen. „Der ungewollte Verlauf des Geschehens hatte eine Schockwirkung auf die Angeklagten, von Mitleid und Reue war aber nichts zu spüren.“
Dem Antrag der Nebenklage, die wegen Mordes für eine lebenslange Haft für alle drei plädierte, folgt das Gericht nicht. „Gegen die bewusste Schussabgabe spricht die Kopflosigkeit von P. und M. Wenn es um Tötung gegangen wäre, hätte man Kandaouroff auch auf der Fahrt von Haltern nach Datteln erschießen können“, so Richter Mankel.

Autor:

Michael Menzebach (Redakteur) aus Haltern

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