Sponsoren ermöglichen Public Viewing im Kardinal-von-Galen-Park
Vier Wochen sind es noch, bis die Fußball-Europameisterschaft in Polen und der Ukraine beginnt. Seit vergangener Woche ist klar: In Haltern gibt's auf einer 15 Quadratmeter großen LED-Leinwand wieder alle Spiele der Deutschen Nationalmannschaft im Kardinal-von-Galen-Park. Am 9. Juni um 20.45 Uhr erfolgt der Anstoß zum Europameisterschaftsspiel Deutschland gegen Portugal. Vier Tage später folgt der Vorrundenkracher gegen die Niederlande, am Abend des 17. Juni entscheidet sich beim Abschlussspiel gegen Dänemark, wer aus Gruppe B ins Viertelfinale einziehen wird. Josef Löbbing, Leiter der Stadtagentur, ist optimistisch, dass „mindestens noch ein weiteres Spiel folgt“.
Dass das Public Viewing trotz anstehendem Stärkungspakt in Haltern stattfinden wird, ist mehreren Sponsoren zu verdanken. Die Kosten in Höhe „von mehreren zig tausend Euro“ seien gedeckt, so Löbbing. Stadtsparkasse, Gelsenwasser, Stadtwerke, Quarzwerke Sythen, die Firmen Köster, Honert und Sport Kleinefeld greifen dafür tief in die Tasche, das THW leistet technische Hilfeleistungen. Die 1300 Quadratmeter große Veranstaltungsfläche wird jeweils um 19 Uhr geöffnet (bis 1 Uhr). Die Veranstalter rechnen mit 2000 Besuchern.
Wachdienst sowie Jugendschutz werden an den beiden Eingängen kontrollieren. Weiteres Wachpersonal sorgt dafür, dass keine Getränke oder andere unzulässige Gegenstände über die Absperrungen gereicht werden. Das Mitbringen von Alkoholika, Gläsern, Stühlen, Vuvuzelas und anderen „Krachmachern“ bzw. Wurfgeschossen ist nicht erlaubt. Der Verkauf von Getränken erfolgt ausschließlich innerhalb des Veranstaltungsgeländes. Diesen hat die Firma Partyservice Picker aus Coesfeld-Lette laut Stadtagentur in Übereinkunft mit den Halterner Gastronomen übernommen. Während der Übertragungen wird die Dr.-Conrads-Straße – dort stehen die sanitären Einrichtungen innerhalb des Veranstaltungsbereichs - von der Stadtsparkasse bis zur Polizeiwache für den Durchgangsverkehr und fürs Parken komplett gesperrt.Während der Veranstaltungen gilt ein Niederlassungsverbot außerhalb des Veranstaltungsbereichs.
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