Bis mindestens 31. März weiterhin kein Spielbetrieb im FLVW
Fußballvereine müssen noch Geduld haben - Saison wird nicht abgebrochen

Der Fußball-Spielbetrieb in den Amateur- und Jugendklassen des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) wird frühestens am 1. April wieder starten.
  • Der Fußball-Spielbetrieb in den Amateur- und Jugendklassen des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) wird frühestens am 1. April wieder starten.
  • hochgeladen von Michael Menzebach

NRW. Der Fußball-Spielbetrieb in den Amateur- und Jugendklassen des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) wird frühestens am 1. April wieder starten. Darauf einigten sich die spielleitenden Stellen des Verbandes und der Kreise in dieser Woche. Grundlage für die Entscheidung ist die aktuelle Verfügungslage sowie ein angemessener Zeitraum zur Vorbereitung der Mannschaften.

Bis mindestens zum 14. Februar sind laut der aktuellen Coronaschutzverordnung weder Trainings- noch Spielbetrieb zulässig. Darüber hinaus rechnen die Verbands- und Kreisfunktionäre nicht damit, dass bereits im März wieder Fußball im Wettkampfbetrieb möglich ist. "Bestenfalls erfolgt dann eine stufenweise Rückkehr auf die Plätze, der zumindest den Trainingsbetrieb ermöglicht", hofft Manfred Schnieders auf Lockerungen für den Sport im Frühjahr. Eine Garantie für den vorgelegten Zeitplan gäbe es allerdings nicht, räumt der Vizepräsident Amateurfußball ein.

"Wir können weiterhin nur 'auf Sicht fahren' und müssen darauf hoffen, dass die Inzidenzwerte sinken und Lockerungen für den Breitensport beschlossen werden", ergänzt Reinhold Spohn, der dem Verbands-Fußball-Ausschuss (VFA) vorsitzt.

Keine Turniere und ähnliche Sportveranstaltungen

Auch der Verbands-Jugend-Ausschuss (VJA) hält einen früheren Re-Start-Termin für ausgeschlossen und setzt alle Meisterschafts- und Pokalspiele bis mindestens zum 31. März ab. Darüber hinaus einigten sich der Verband und die 29 FLVW-Kreise, bis mindestens zum 30. Juni keine Turniere oder ähnliche Sportveranstaltungen zu genehmigen. "Seit März 2020 lässt die Coronaschutzverordnung derartige Veranstaltungen mit vielen Menschen nicht zu - trotz zwischenzeitlicher Lockerungen. Auch in diesem Jahr werden wir leider auf Pfingstturniere oder ähnliches verzichten müssen", bedauert Holger Bellinghoff (Vizepräsident Jugend). In den kommenden Wochen werden der FLVW und die Kreise den Kontakt zu den Vereinen per Videokonferenz intensivieren. Zudem wird es verschiedene virtuelle Dialog-Formate geben, bei denen Vereine und Verband in den Austausch treten können.

Bis dahin hat der FLVW die Antworten auf die wichtigsten Fragen (FAQ) zur aktuellen Saison zusammengestellt:

Kann der FLVW die Saison 2020/21 nicht einfach abbrechen?

Nein. Eine der satzungsgemäßen Hauptaufgaben des FLVW ist es, den Spielbetrieb anzubieten. Würde der FLVW bereits jetzt die Saison abbrechen, obwohl der Wettkampfbetrieb zum Beispiel im Frühjahr wieder möglich ist, wäre der Verband rechtlich angreifbar. Zudem würde der FLVW den Mannschaften, die Aussicht auf einen Aufstieg haben, diese Chance verwehren.

Ist es realistisch, in allen Spielklassen mindestens 50 Prozent der Spiele zu absolvieren, um eine Wertung in der jeweiligen Staffel zu erzielen?

Nach aktuellem Stand: Ja. Voraussetzung ist, dass der Wettkampfbetrieb im Frühjahr wieder aufgenommen werden kann. Bis zum 30. Juni können Meisterschaftsspiele absolviert werden, dann endet die Saison.

Was ist mit dem Krombacher Westfalenpokal und den Kreispokal-Wettbewerben?

Die Pokalwettbewerbe auf Kreis- und Verbandsebene sollen nach Möglichkeit regulär abgeschlossen werden. Wie die entsprechenden Runden terminiert werden, hängt vom Zeitpunkt des Re-Starts ab.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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