Freizeitaktivitäten mit Rücksicht auf den Schutz der Wasserressourcen
Wassersportsaison am Halterner Stausee beginnt

Segeln, Paddeln im Paddelboot, Tretbootfahren, Baden im Strandbad und Angeln sorgen weiterhin für aktiven Freizeitspaß auf dem Halterner Stausee. Foto: Reinhard Sdunek
  • Segeln, Paddeln im Paddelboot, Tretbootfahren, Baden im Strandbad und Angeln sorgen weiterhin für aktiven Freizeitspaß auf dem Halterner Stausee. Foto: Reinhard Sdunek
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Haltern. Die Frühlingssonne lockt in die Natur – in Haltern am See natürlich auch zur Talsperre, wo in diesen Tagen die ersten Segler und Paddler ihre Boote klarmachen. Welche Wassersport-Aktivitäten auf der Halterner Talsperre möglich sind, regelt die sogenannte Gemeingebrauchsverordnung. Die Bezirksregierung Münster hat in Abstimmung mit der Stadt Haltern am See und Gelsenwasser die Verordnung jetzt aktualisiert.

„Das gemeinsame Ziel war, die vielseitigen Freizeitmöglichkeiten auf der Talsperre zu erhalten, gleichzeitig diese Wasserressource für die Trinkwassergewinnung und Fauna und Flora weiterhin umfassend zu schützen“, erläutert Magnus Meckelburg, Leiter des Wasserwerks Haltern bei Gelsenwasser.

Grünes Licht für motorfreien Bootssport, Baden und Angeln

Segeln, Paddeln im Paddelboot, Tretbootfahren, Baden im Strandbad und Angeln sorgen weiterhin für aktiven Freizeitspaß. Neue Einschränkungen der Wassersportmöglichkeiten gibt es nicht. Die Ausgabe der wie immer zahlenmäßig begrenzten Bootsmarken für die Saison 2021 startet ab dem 15. März an den Verkaufsstellen Bürgerbüro, Aquarell, Bootshaus Strandallee und bei den Bootsverleihen. Die ebenfalls limitierten Angelscheine mit einer Gültigkeitsdauer von jeweils zwei Jahren können über die ortsansässigen Angelvereine bei Gelsenwasser beantragt werden.

Weiter auf Rot: Modellboot-Fahren,
StandUp-Paddleboards

Was auch weiterhin nicht möglich ist: StandUp-Paddleboards und Modellboote dürfen nicht eingesetzt werden. Für diese Boards dürfen keine Bootsmarken erworben oder genutzt werden. Da Paddleboards vielfach in Ufernähe genutzt werden, ist ihr Einsatz aus Wasser- und Vogelschutzgründen auch in der neuen Gemeingebrauchsverordnung nicht gestattet.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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