Ordnungsamt kontrolliert auch auf Halterner Camingplätzen
Nur Camper mit Erstwohnsitz dürfen weiter bleiben
Haltern/NRW. In ganz NRW wissen viele Dauercamper nicht mehr weiter: Denn die Auslegung der Corona-Schutz-Verordnung des Landes NRW und die ganz überwiegend einheitliche Vorgehensweise vieler Kreise in NRW macht die folgenden Änderungen erforderlich: Das Betreten und die Übernachtung auf sämtlichen Campingplätzen ist künftig nur noch demjenigen erlaubt, der seinen Erstwohnsitz auf dem Campingplatz gemeldet hat. Alle anderen Gäste haben haben die Campingplätze zeitnah zu räumen, da es sich hierbei immer um touristische Zwecke handelt.
"Die Campingplatzbetreiber sind entsprechend informiert und haben ihre Pächter ebenfalls informiert. Das Ordnungsamt wird die Einhaltung dieser Regelung auch in Haltern am See kontrollieren, so Georg Bockey, Pressesprecher der Stadt Haltern am See.
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