Wohlfahrtsverbände warnen: Sozialleistungen in Gefahr

Schuldner müssen rechtzeitig vor dem Jahreswechsel reagieren, wenn sie nicht am 02.01.2012 sehr unliebsame "Überraschungen" erleben wollen. Zum Jahreswechsel 2012 stehen einschneidende Änderungen bezüglich des Kontenpfändungsschutzes an. Zum 01.01.2012 wird der alte Kontenpfändungsschutz gestrichen. Danach konnten Sozialleistungen innerhalb von 14 Tagen unpfändbar abgehoben werden. Schuldner erhalten für gepfändete Konten zukünftig nur dann Pfändungsschutz, wenn sie bei der Bank zu Beginn des neuen Jahres schon die Umwandlung in ein P-Konto beantragt haben! Auch das Verrechnungsverbot von Sozialleistungen bei überzogenen Girokonten fällt weg. Weiterhin werden Altpfändungen durch den Wegfall bestehender Freigabebeschlüsse des Amtsgerichtes wieder in vollem Umfang aufleben. Es gilt also für alle Schuldner mit gepfändeten Konten, noch rechtzeitig vor dem Jahreswechsel zu handeln und ihre Girokonten in Pfändungsschutz-Konten (P-Konto) umzuwandeln. Erfüllen Schuldner Unterhaltsverpflichtungen, stellen Schuldnerberatungsstellen auch kostenlos Bescheinigungen über erhöhte Freibeträge aus, die über den Grundfreibetrag von 1.028,89 Euro hinausgehen. Beratung zu Pfändungsschutzkonten gibt es hier: Diakonisches Werk im Kirchenkreis RE für die Stadt Haltern: Tel.: 02364 – 168369

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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