Gesundheitsamt passt Vorgehen an
Wenn auf den positiven Schnelltest ein negatives PCR-Ergebnis folgt
Kreis RE. Wenn der Schnell- oder Selbsttest ein positives Ergebnis zeigt, muss man sich sofort in Quarantäne begeben. Das regelt die Corona-Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW. Folgen muss dann ein PCR-Test, der das Ergebnis noch einmal überprüft. Aber was passiert, wenn dieser Test ein negatives Testergebnis zeigt? Muss die Quarantäne aufgehoben werden oder darf man sofort wieder die Wohnung verlassen?
Bislang galt die Quarantäne erst dann als aufgehoben, wenn das negative PCR-Testergebnis der Nachtestung das Gesundheitsamt erreichte und das zuständige Entlassmanagement Kontakt zu der jeweiligen Person aufgenommen hatte. Das ändert sich ab sofort: Ein negatives PCR-Testergebnis nach einem positiven Schnelltest beendet die Quarantäne automatisch.
"Bei den aktuellen Fallzahlen können wir nicht sicherstellen, dass Personen nach einem falsch-positiven Schnelltestergebnis zeitnah aus der Quarantäne entlassen werden. Darum haben wir uns für diese Anpassung entschieden", erklärt Dr. Jutta Hullmann, Fachdienstleiterin Gesundheit beim Kreis Recklinghausen. Es fielen grundsätzlich weniger als ein Prozent der Schnelltests im Kreis Recklinghausen positiv aus; ein Teil dieser bestätige sich durch den PCR-Test nicht. "Für diese Fälle möchten wir ein Vorgehen etablieren, das keine Quarantäne länger als notwendig aufrechterhält."
Ein negatives PCR-Testergebnis nach einem positiven Schnelltest beendet die Quarantäne automatisch
Angepasst wird auch die entsprechende Ordnungsverfügung, die den Betroffenen über die Ordnungsämter der Städte zugestellt wird. Erklärt werden darin dann die entsprechenden Konsequenzen, wenn der PCR-Test positiv bzw. negativ ausfällt.
Wichtig: Die automatische Entlassung aus der Quarantäne nach negativem PCR-Ergebnis gilt nicht für Kontaktpersonen zu einem bestätigten Corona-Fall. Diese müssen auch mit negativem PCR-Test mindestens 14 Tage in Quarantäne bleiben. "Denn bei diesen konkreten Verdachtsfällen besteht das Risiko, dass sie im Verlauf der zwei Wochen doch noch erkranken", erklärt Dr. Hullmann. Dies entspräche auch den klaren Vorgaben des Robert-Koch-Instituts, nach denen das Kreis-Gesundheitsamt handle.
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