Wasserdichte Regelungen für Mütter- und Mutter-Kind-Kuren

Der in dieser Woche dem Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestags vorgelegte Prüfbericht des Bundesrechnungshofes zu Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen wirft Krankenkassen in hohem Maße „Intransparenz“ sowie „den Anschein von Willkür und rechtswidrigem Verhalten“ im Umgang mit den Anträgen von Müttern auf Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahmen vor. Damit bestätigt der Bericht die jahrelangen Erfahrungen des Müttergenesungswerkes (MGW). Ulrike Kottmann, Kurberaterin beim Caritasverband Haltern am See e.V., im MGW-Verbund findet klare Worte: „Ich finde hier die Erfahrungen meiner Beratungsstelle mit den Kuranträgen von Müttern offiziell bestätigt. Es ist nicht hinnehmbar, was kranken Müttern von manchen Krankenkassen zugemutet wird.“ Kuratoriumsvorsitzende Marlene Rupprecht, MdB, wird konkret: „Im Prüfbericht wer-den Krankenkassen viele klare Verletzungen von gesetzlich vorgegebenen Verwaltungsverfahren nachgewiesen. Der Grundsatz der Gleichbehandlung von Versicherten wird eklatant verletzt, die Antrags- und Bewilligungsstatistik der Krankenkassen, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) aus den Daten der Krankenkassen zusammengestellt und vorgelegt hat, stimmt vorn und hinten nicht. Von einheitlichen Kriterien für die Ablehnung oder Bewilligung einer Kurmaßnahme für Mütter kann keine Rede sein.“ Der Bundesrechnungshof als unabhängige Instanz prüfte nun im Auftrag des Deutschen Bundestages die Praxis von Krankenkassen bei der Bearbeitung von Anträgen auf Mütter- oder Mutter-Kind-Kuren. Die gesetzliche Regelung sieht seit 2007 vor, dass diese Gesundheitsleistungen für Mütter Pflichtleistungen der Gesetzlichen Kran-kenversicherung sind. Die dennoch steigende Ablehnungsquote der Krankenkassen legt die Vermutung einer Nichtachtung des Willens des Gesetzgebers nahe. „Kranke Mütter müssen sich darauf verlassen können, dass Gesetze umgesetzt werden“, fordert Marlene Rupprecht. „Leider zeigt der Prüfbericht auch, dass die zur Stellungnahme aufgeforderten Stellen von BMG und Spitzenverband der Krankenkassen die massive Kritik des Bundesrechnungshofes herunterspielen.“ Deshalb fordert das Müttergenesungswerk die gesetzlichen Regelungen im Interesse der kranken Mütter wasserdicht zu machen. „Gesetzliche Vorgaben und die Entscheidungskompetenz von Kassen sind neu zu regeln – damit endlich der Zugang zu diesen Kurmaßnah-men für Mütter gesichert werden kann. Dieses Ziel hat der Deutsche Bundestag formuliert und bisher waren sich immer alle Fraktionen einig, wenn es um die mütter-spezifischen Kurmaßnahmen ging“, so Rupprecht weiter. Das Müttergenesungswerk setzt sich seit über 60 Jahren für die Gesundheit der Mütter und für die Schaffung von entsprechenden Rahmenbedingungen für ihre Gesunderhaltung ein. Informationen zur Beratung zu Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen unter: www.caritas-haltern.de oder unter www.muettergenesungswerk.de

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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