Was Dackel, Mops und Pitbull kosten
BdSt NRW vergleicht Hundesteuer in 224 Kommunen
Kreis. Ob Dackel, Mops oder Pitbull – das beliebte Haustier kann teuer werden, je nachdem wo es mit Herrchen wohnt. Dies zeigt der aktuelle Hundesteuer-Vergleich des Bundes der Steuerzahler (BdSt) NRW von 224 NRW-Kommunen. Die Spannbreite ist dabei enorm: Den höchsten Steuersatz zahlen Hundefreunde in Hagen mit 180 Euro pro Jahr für einen Hund
Es folgen Bonn mit 162 Euro und Mülheim an der Ruhr sowie Wuppertal (je 160 Euro). Vergleichsweise geringe Steuersätze für einen Hund erheben Verl (25 Euro), Harsewinkel (31 Euro) und Hörstel (36 Euro). In Haltern am See zahlt man für einen Hund 96 Euro.
24 der untersuchten Kommunen haben die Hundesteuer im Vergleich zu 2016 erhöht: Geseke um 40 % (von 60 auf 84 Euro), Elsdorf um gut 32 % (von 77 auf 102 Euro) und Brilon um 30 % (von 60 auf 78 Euro).
In 53 Kommunen zahlen Besitzer von Kampfhunden den gleichen Steuersatz wie Hundebesitzer der anderen Kategorien. In den restlichen untersuchten Kommunen fällt ein erhöhter Steuersatz für Kampfhunde an. Am teuersten ist es in Monheim mit 1.320 Euro, in Siegburg mit 1.100 Euro und in Schwelm und Wuppertal mit 1.000 Euro je Kampfhund und Jahr. 59 Kommunen bieten Kampfhundebesitzern einen reduzierten Steuersatz an, wenn sie einen Nachweis gemäß Landeshundegesetz NRW erbringen, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist.
Eine Steuerbefreiung für hilflose, blinde und schwerbehinderte Personen gibt es in fast allen untersuchten Kommunen. Empfänger von Leistungen zum Lebensunterhalt bekommen in 190 Kommunen eine Ermäßigung. Zeitlich befristete Steuerbefreiungen gibt es in 84 Kommunen, wenn jemand einen Hund aus dem Tierheim aufnimmt, in Gütersloh und Hückelhoven ist das in diesem Jahr erstmals der Fall. In Büren, Geseke, Iserlohn und Lippstadt gilt die Steuerbefreiung für drei Jahre. Auf Dauer befreit sind Hunde in Attendorn. Eine Ermäßigung für Wachhunde gibt es in 133 Kommunen.
Für die Abschaffung der Hundesteuer sprechen gewichtige Argumente. „Sie nimmt auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Steuerzahler so gut wie keine Rücksicht“, kritisiert Heinz Wirz, Vorsitzender des BdSt NRW. „Auch ist der Erhebungs- und Kontrollaufwand sehr hoch und das Aufkommen ist im Vergleich zu den Einnahmen aus den klassischen Kommunalsteuern wie Grund- und Gewerbesteuer eher unbedeutend.“
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