Halterner St. Sixtus-Hospital öffnet sich weiter
Verlängerte Besuchszeiten und zwei Besucher pro Patient erlaubt

Angesichts der weiterhin fallenden Inzidenz im Kreis Recklinghausen verlängert das Halterner Krankenhaus ab Mittwoch, den 23. Juni seine Besuchszeiten und erlaubt bis zu zwei Besucher pro Patient und Tag.
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Haltern. Im St. Sixtus-Hospital stehen die Zeichen auf Öffnung: Angesichts der weiterhin fallenden Inzidenz im Kreis Recklinghausen verlängert das Halterner Krankenhaus ab Mittwoch, den 23. Juni seine Besuchszeiten und erlaubt bis zu zwei Besucher pro Patient und Tag. Für die Besucher gilt keine Altersbegrenzung, bei Mehrbettzimmern darf jedoch immer nur ein Patient Besuch empfangen. Die Besuchszeit erweitert das Krankenhaus auf den Zeitraum zwischen 11 und 19 Uhr.

In einzelnen Bereichen kann es Einschränkungen geben. Für Ausnahmen in besonderen Fällen, zum Beispiel bei dementen sowie sterbenden Patienten oder aber bei stationär zu behandelnden Kindern und Jugendlichen, bedarf es Rücksprache mit dem behandelnden Facharzt oder der pflegerischen Leitung der Station. „Wir wissen, wie wichtig Familienmitglieder und Freunde für den Genesungsprozess unserer Patienten sind. Aus diesem Grund freuen wir uns, uns noch weiter für unsere Besucher zu öffnen“, erklärt Andreas Hauke, Geschäftsführer des KKRN-Klinikverbundes.

Zugangsbedingung für den
Krankenhausbesuch: 3-G-Regelung

Für den Besuch im Halterner Krankenhaus gilt die 3-G-Regelung: Besucher benötigen einen offiziellen und aktuellen Beleg darüber, dass sie geimpft, genesen oder getestet (Test darf nicht älter als 48 Stunden sein) sind. Am Eingang des St. Sixtus-Hospitals können sich Besucher täglich zu bestimmten Zeiten testen lassen. Auf der Website des Klinikverbundes unter www.kkrn.de finden Interessierte Informationen zu den Testzeiten. Ebenso findet für jeden Besucher am Eingang ein Infektionsscreening mittels Fragebogen statt. Um Wartezeiten zu vermeiden, kann der Fragebogen zuvor online von der Homepage heruntergeladen und ausgefüllt mitgebracht werden. Weiterhin gelten die bekannten Hygieneregeln.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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