Tiere aussetzen ist verboten: Veterinäramt geht Hinweisen nach

Mit der Urlaubszeit beginnt jedes Jahr wieder die Zeit, in der Haustiere ausgesetzt werden. Häufig betroffem sind vor allem Hunde.
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  • hochgeladen von Michael Menzebach (Redakteur)

Kreis. Mit der Urlaubszeit beginnt jedes Jahr wieder die Zeit, in der Haustiere ausgesetzt werden. „Tiere vor die Tür zu setzen, an Autobahn-Raststätten oder an anderen Stellen zurückzulassen ist kein Kavaliersdelikt.

Ganz abgesehen davon, dass es zum Schaden der Tiere ist, handelt es sich dabei auch um eine Ordungswidrigkeit nach dem Tierschutzgesetz“, erklärt Alexandra Gräser vom Veterinäramt des Kreises Recklinghausen.

Verfahren wird eingeleitet

Entsprechend gehen die Fachleute der Kreisverwaltung auch Hinweisen auf den jeweiligen Halter nach und versuchen, selbigen zu ermitteln – unabhängig vom Fundort der Tiere. Anschließend wird ein Verfahren eingeleitet, das mit zum Teil erheblichen Kosten für den Tierhalter verbunden sein kann.

Deshalb empfiehlt Alexandra Gräser: „Wer bei der Betreuung der Tiere während des Urlaubs nicht auf Nachbarn oder Freunde zurückgreifen kann, findet vielfältige Möglichkeiten, Hunde, Katzen und andere Haustiere betreuen zu lassen. So gibt es auf diesem Portal eine Tiertauschbörse (siehe Link) einige Tierpensionen, und auch Tierheime bieten – bei freien Kapazitäten – die Möglichkeit, Tiere als „Pensionstiere“ aufzunehmen.“

Mehr zum Thema Tiertauschbörse:

Autor:

Michael Menzebach (Redakteur) aus Haltern

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