Straßenausbaubeiträge sind zunehmend existenzbedrohend
Um die derzeitige Regelung der Straßenausbaubeiträge ist bundesweit eine lebhafte Diskussion entstanden. Der Verband Wohneigentum NRW e.V. hat deshalb die zuständige NRW-Ministerin Ina Scharrenbach aufgefordert, sich aktiv für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge einzusetzen. Denn die zunehmend unkalkulierbaren Beiträge bedrohen mittlerweile so manche Hauseigentümer in ihrer Existenz.
In den vergangenen Jahren zielten viele landes- und bundespolitische Maßnahmen darauf ab, das eigene Haus als einen Baustein der Altersversorgung zu etablieren. „Doch aufgrund des immer weiter sinkenden Rentenniveaus wird es für viele ältere Eigentümer nahezu unmöglich, neben Rücklagen für die Instandhaltung des Hauses auch noch unbefristet erhebliche Mittel für den kaum kalkulierbaren Fall des Straßenausbaus zu bilden“, beschreibt Hans-Michael Schiller, Vorsitzender des Verband Wohneigentum NRW e.V., die Situation. Erschwerend kommt hinzu, dass mit dem Eintritt ins Rentenalter praktisch keine Kredite mehr gewährt werden. Auch junge Familien können durch ungeplant anfallende Straßenausbaubeiträge schnell in ihrer Existenz bedroht sein. Bei den derzeit hohen Immobilienpreisen führt die Investition in ein eigenes Wohnobjekt trotz niedriger Zinsen oft zu einer maximalen Belastung. So können vor allem in den ersten Jahren kaum nennenswerte Rücklagen gebildet werden. Sollte dann beispielsweise nach fünf oder sechs Jahren eine Sanierung der Anliegerstraße anstehen, reißt dies weitere Löcher in den Geldbeutel, denn ohne eine Anschlussfinanzierung ist die Forderung der Kommune kaum zu bedienen. Beide Beispiele zeigen, dass im Zweifelsfall eine Immobilie plötzlich nicht mehr tragbar sein kann. Aber es geht auch anders: In Bayern und Baden-Württemberg dürfen Kommunen die Anwohner für Straßenausbaubeiträge nicht (mehr) zur Kasse bitten.
Die Rechtslage:
Bei der aktuell geltenden Rechtslage werden Eigentümer zu einer Zahlungsverpflichtung herangezogen, wenn die vor ihrem Grundstück verlaufende Erschließungsanlage erstmalig erstellt, verbessert oder wiederhergestellt wird. In der Regel bedeutet das, dass sich Eigentümer etwa alle 30 Jahre auf Zahlungsverpflichtungen einstellen müssen.
„Manche Entscheide der zuständigen Verwaltungsgerichte zeigen allerdings deutlich, dass das jetzige System auch von den Kommunen nicht mehr beherrscht wird. Zudem ist die Einordnung der Straßen, von der der Anteil der Kosten abhängt, der von den Anwohnern zu tragen ist, für viele nicht mehr nachvollziehbar“, berichtet Hans-Michael Schiller weiter.
So stellen die Verwaltungsgerichte immer wieder fest, dass Einordnungen fehlerhaft sind, da keine ausreichende Überprüfung der Satzungsregelungen durch die Kommunen durchgeführt wurde. Und vielen Eigentümern ist es beispielsweise nicht zu vermitteln, dass sie als Anlieger anteilig 90 Prozent der Straßenausbaubeiträge zahlen sollen, obwohl die Straße vielleicht überwiegend von Besuchern naheliegender öffentlicher Versorgungseinrichtungen oder ähnlichem als Parkraum genutzt wird.
Auch der Bund der Steuerzahler NRW e.V. plädiert für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und hat in diesem Zusammenhang jüngst eine Volksinitiative ins Leben gerufen. Wenn diese erfolgreich ist, muss sich der Landtag in Düsseldorf zwingend mit diesem Thema auseinandersetzen. Der Verband Wohneigentum NRW e.V. unterstützt diese Initiative ausdrücklich und rät allen Grundeigentümern, sich daran zu beteiligen. Auskünfte erteilen der Bund der Steuerzahler NRW e.V. und der Verband Wohneigentum NRW e.V.
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