Spielregeln für gute Nachbarschaft
Haltern. Wie ärgerlich, wenn der Nachbar gerade dann, wenn man sich zum sonntäglichen Mittagsschlaf hinlegen möchte, die Stereoanlage auf volle Lautstärke dreht; wenn, kaum dass man die Augen am Wochenende aufschlägt, der Rasenmäher gegenüber die Wiese stutzt und die Schlagbohrmaschine im Stockwerk höher ansetzt, während im Fernsehen die Abendnachrichten laufen. Manchmal muss man den Krach des Nachbarn natürlich ertragen. Das bleibt nicht aus.
Aber nicht zu jeder möglichen und unmöglichen Zeit. Hier gibt es nach Angaben der Stadt Haltern am See durchaus Einschränkungen. Die Gartensaison ist in vollem Gange. Dies nimmt die Stadtverwaltung zum Anlass, auf einige Punkte der ordnungsbehördlichen Verordnung hinzuweisen. Danach ist an Werktagen (Montag bis Samstag) darauf zu achten, die Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr einzuhalten. Das gilt insbesondere für motorbetriebene Maschinen im Garten, beispielsweise Rasenmäher. Ab 22 Uhr gilt die Nachtruhe. Wichtig dabei ist, dass diese Verordnung nur für Privatpersonen, nicht für Gewerbe- oder Landwirtschaftsbetriebe gilt. An Sonn- und Feiertagen gilt die Einhaltung der Ruhe als gesetzt, da sind alle Arbeiten, die Lärm verursachen, komplett verboten.
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