Silbersee II: Eisgehen verboten
Der andauernde Frost weckt offenbar Begehrlichkeiten und Gelüste, aufs Eis zu gehen. Deshalb weist die Stadt Haltern am See deutlich auf folgende Rechtslage hin: Die Bezirksregierung Münster hat sowohl das Eisgehen auf dem Silbersee II durch die Gemeingebrauchsverordnung Silbersee II vom 22. August 2008 als auch das Eisgehen auf dem Halterner Stausee durch die Gemeingebrauchsverordnung Halterner Stausee vom 6. Dezember 2010 ausdrücklich untersagt.
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