Recht auf Girokonto Neues Gesetz hilft vielen Menschen

Schuldnerberatung Diakonie, Christian Overmann.

Haltern. Am 20. Juni tritt das so genannte Zahlungskontengesetz in Kraft. Das lange Einfordern der Schuldnerberatungsstellen gegenüber dem Gesetzgeber, einen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto für alle Bürger einzuführen, wird sich für Kommunen und weitere Sozialleistungsträger bezahlt machen. Denn ohne ein Girokonto können Bürger nur eingeschränkt bei Job-, Wohnungssuche und Vertragsabschlüssen am Wirtschaftsleben teilnehmen und ein längerer Sozialleistungsbezug bleibt fällig.

Schwerpunkt des Gesetzes ist es, jedem Verbraucher ein Recht auf Zugang zu einem Zahlungskonto (Basiskonto) zu garantieren. Das Basiskonto soll alle Funktionen umfassen, die zur Eröffnung, Führung und Schließung eines Zahlungskontos und für die Nutzung von Basisdiensten (Bareinzahlungen, Barauszahlungen, Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen) erforderlich sind. Gleichzeitig soll das Gesetz ab diesem Datum einen verbindlichen Girokontozugang für alle sichern. Die deutschen Banken werden verpflichtet, allen Bürgerinnen und Bürgern und damit auch Wohnungslosen, Sozialhilfeempfängern bzw. Empfängern von Grundsicherung, verschuldeten Verbrauchern, Auslandsstudenten sowie geduldeten Flüchtlingen mit Aufenthaltsbestätigung auf deren Wunsch hin ein Guthabenkonto mit Basisfunktion einzurichten. Weigern sich Kreditinstitute ein Basiskonto auszustellen, kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den jeweiligen Banken die Anweisung erteilen, Betroffene als Kunden anzunehmen.

Der Weg bis zum Gesetz dauerte über ein viertel Jahrhundert

Die so genannte Selbstverpflichtungserklärung der Banken zum Girokonto für Jedermann aus dem Jahr 1995 führte nicht zu einer dementsprechenden Umsetzung, da viele Banken Bürgern weiterhin den Zugang zu einem Girokonto erschwerten, besonders dann, wenn eine negative Schufa Auskunft vorlag. Der Weg bis zum Gesetz dauerte über ein viertel Jahrhundert und kann als bedenklicher Gratmesser für das schleppende Umsetzen eigentlich zwingend notwendiger Integrationsbemühungen für Menschen in prekären Lebenslagen bezeichnet werden. Staatsgarantien für strauchelnde Banken hingegen wurden quasi über Nacht gewährt. Im Umkehrschluss steht das Gesetz aber auch da als ein positives Beispiel für den Sinn und die Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips, also der Übertragung von sozialen Aufgaben auf kleinere, nicht staatliche Institutionen, wie z.B. die Schuldnerberatung, angesiedelt bei den Wohlfahrtsverbänden. Denn ohne deren hartnäckiges Einfordern wäre das Gesetz wohl heute noch nicht in Kraft.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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