Politessen sind auch sonntags unterwegs

Die Politessen sind in Haltern am See ja sonntags nicht unterwegs – möchte jedenfalls so mancher Fahrzeugführer meinen. Und weil das angeblich so ist, bleiben Straßenverkehrsregeln an Sonn- und Feiertagen auch gerne mal unbeachtet. So zum Beispiel am Bahnhof in Haltern am See.
An den arbeitsfreien Tagen wird häufig gerne im Kreise der Familie gefrühstückt, wobei Brötchen natürlich dazu gehören. Die bekommt man in der Seestadt unter anderem am Bahnhof. Der großzügig angelegte Bahnhofsvorplatz wird dabei immer wieder gerne als Parkraum genutzt, denn wo sonst kann man mit seinem Fahrzeug denn fast bis an die Ladentür heranfahren.
Was diese Auto fahrenden Brötchenkunden allerdings nicht bedenken ist, dass der Bahnhofsvorplatz ein Schutzbereich für die Fußgänger und keinesfalls eine Art Drive Inn der Bäckerinnung ist. Grenzen, die u.a. durch eine Bordsteinkante dargestellt werden, geben in aller Regel Sicherheit und sollen schützen. Wo der Fußgänger zu Recht geschützt wird, soll der Autofahrer eingeschränkt werden. Denn, Gehwege sind grundsätzlich dafür da, die Fußgänger vor den Gefahren des fließenden Verkehrs zu bewahren.
Das Ordnungsamt appelliert deshalb an die Autofahrer, den Bahnhofsvorplatz und andere Gehwege für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und radelnde Kinder nicht nur während der Werktage, sondern auch an den arbeitsfreien Tagen freizuhalten. Gleichzeitig wird aber auch darauf hingewiesen, dass auch an Sonn- und Feiertagen durchaus mit Kontrollen des Parkverhaltens im Bereich des Bahnhofs gerechnet werden muss und bei ordnungswidrigem Verhalten kostenpflichtige Verwarnungsgeldverfahren eingeleitet werden.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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