Pferdeäpfel im Verkehr: Auch Reiter müssen Straßen säubern
Haltern. „Müssen eigentlich Reiter, deren Pferde auf der Straße ihre ,Äpfel‘ hinterlassen, diese nicht auch beseitigen?“, fragte ein verärgerter Bürger jetzt in der Stadtverwaltung nach. Die Antwort ist eindeutig: Selbstverständlich stehen die Reiter in der Verantwortung, diese Verunreinigungen zu beseitigen. Da gibt es grundsätzlich keine Unterschiede zwischen Reitern und z.B. Hundehaltern.
Die Verpflichtung zur Beseitigung ergibt sich hier konkret aus zwei Rechtsvorschriften. Zum einen ist in § 32 Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt, dass auf öffentlichen Straßen Verschmutzungen verboten und gegebenenfalls unverzüglich zu beseitigen sind. Dazu zählt nach der einschlägigen Verwaltungsvorschrift ausdrücklich auch Viehkot. Ein Verstoß gegen § 32 StVO stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Der Verursacher sollte sich auch vor Augen halten, dass Viehkot auf der Straße für die anderen Verkehrsteilnehmer durchaus gefährlich sein kann und im Falle von Unfällen Haftungsansprüche auf ihn zukommen könnten.
Zum anderen ist auch in der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ geregelt, dass durch Tiere verursachte Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen sind. Darauf weist die Stadtverwaltung hin, um das gemeinsame Miteinander auf öffentlichen Straßen möglichst stressfrei zu gewährleisten. Im Übrigen verweist die Verwaltung darauf, dass Pferde, die in freier Landschaft und im Wald unterwegs sind, das sogenannte Reitkennzeichen haben müssen. Dieses gibt es beim Kreis Recklinghausen.
Info: http://www.kreis-re.de/Inhalte/Buergerservice/_index2.asp?seite=angebot&id=18056
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