Künftig zählt Selbständigkeit in der Pflege

Wer heute bereits in eine Pflegestufe eingeordnet ist, wird automatisch in den nächsthöheren Pflegegrad übergeleitet
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Caritas erklärt Pflegereform in Broschüre

Münster. Wenn am 1. Januar die Pflegereform in Kraft tritt, ändert sich der Blickwinkel. Es werden nicht mehr die Minuten gezählt, die an Pflege notwendig sind. Vielmehr wird darauf geschaut, was der pflegebedürftige Mensch noch kann und wo er Hilfe benötigt. Fünf Pflegegrade ersetzen die bisherigen drei Pflegestufen.

Einfach erklärt werden die Änderungen in der Broschüre "So funktioniert die Pflegereform", die die Caritas in NRW erarbeitet hat. Sie wird Anfang kommenden Jahres über die Sozialstationen an Patienten und Angehörige in gedruckter Form verteilt und kann zudem im Internet heruntergeladen werden unter www.caritas-muenster.de. Wer heute bereits in eine Pflegestufe eingeordnet ist, wird automatisch in den nächsthöheren Pflegegrad übergeleitet. Monika Brüggenthies beim Diözesancaritasverband Münster erwartet, dass das reibungslos geschehen wird. Sie sieht einige Vorteile im Pflegestärkungsgesetz II: "Die Einschränkungen dementiell erkrankter Menschen werden künftig mehr berücksichtigt". In den sechs Bereichen, die der Medizinische Dienst der Krankenkassen künftig beurteilt, sind auch die geistigen und kommunikativen Fähigkeiten sowie die sozialen Kontakte enthalten. Bislang habe sich die Einstufung im wesentlichen an
körperlichen Einschränkungen orientiert. Die Caritas-Broschüre gibt einen Überblick. Angesichts der Komplexität der Änderungen empfiehlt Brüggenthies, sich vor Ort in den Sozialstationen oder Beratungsstellen der Caritas genauer zu informieren. Denn die neuen Regelungen bieten zum Teil auch erweiterte Möglichkeiten der Unterstützung in Hauswirtschaft und Betreuung.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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