Keinen Alkohol mit zum Heimatfest nehmen
Haltern. Vom 30. August bis 1. September steigt das diesjährige Heimatfest. Wie in den vergangenen Jahren gilt nun wiederum das Niederlassungsverbot, welches in § 11a der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Haltern am See geregelt ist.
Demnach ist den Besuchern öffentlicher Veranstaltungen im Bereich der Innenstadt das Niederlassen zum Verzehr mitgebrachter alkoholischer und alkoholhaltiger Getränke und der Verzehr mitgebrachter alkoholischer und alkoholhaltiger Getränke im Veranstaltungsbereich und in dessen Umfeld nicht gestattet.
Das Heimatfest ist ausdrücklich eine öffentliche Veranstaltung im Sinne des Niederlassungsverbotes. Es soll den Alkoholkonsum insbesondere jugendlicher Heimatfestbesucher hemmen. Gleichzeitig soll die latent vorhandene Gewaltbereitschaft einzelner Personen gezielt eingedämmt werden. Somit trägt das Niederlassungsverbot dem aktiven Jugendschutz Rechnung.
Ordnungsbehörde und das Jugendamt werden die Einhaltung des Niederlassungsverbotes konsequent kontrollieren
Die örtliche Ordnungsbehörde und das Jugendamt werden die Einhaltung des Niederlassungsverbotes konsequent kontrollieren. Sollten Regelverstöße entdeckt werden, würden entsprechende ordnungsrechtliche Maßnahmen ergriffen, die auf die Einhaltung des Niederlassungsverbotes abzielen, wie z. B. die Aufnahme von Personalien, die Erteilung von Platzverweisen, die Einleitung von Bußgeldverfahren.
Deshalb richtet die Stadt Haltern am See ihren Appell an die Besucher des Heimatfestes, keine alkoholischen oder alkoholhaltigen Getränke mit in den Veranstaltungsbereich oder dessen Umgebung zu bringen. Schulhöfe und Kinderspielplätze stehen als Ausweichflächen übrigens nicht zur Verfügung. Dort ist der Konsum alkoholischer und alkoholhaltiger Getränke und anderer berauschender Mittel generell untersagt.
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