Land NRW erteilt Kreis Recklinghausen eine Absage
Keine Handhabe, solange Inzidenz nicht kreisweit Schwellenwert erreicht

Land und Bund haben festgelegt, dass in kreisfreien Städten und Kreisen lokale Maßnahmen getroffen werden müssen, sobald ein Grenzwert von 35 bzw. 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche überschritten ist. Umgerechnet auf die Einwohnerzahl im Kreis Recklinghausen dürfen sich innerhalb einer Woche im Kreisgebiet maximal 215 bzw. 308 Personen neu mit dem Corona-Virus infizieren.
  • Land und Bund haben festgelegt, dass in kreisfreien Städten und Kreisen lokale Maßnahmen getroffen werden müssen, sobald ein Grenzwert von 35 bzw. 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche überschritten ist. Umgerechnet auf die Einwohnerzahl im Kreis Recklinghausen dürfen sich innerhalb einer Woche im Kreisgebiet maximal 215 bzw. 308 Personen neu mit dem Corona-Virus infizieren.
  • hochgeladen von Michael Menzebach

Kreis. Der Kreis Recklinghausen ist mit Blick auf die Corona-Infektionen in Städten des Kreises mit dem Land in Kontakt getreten. Die Antwort: Die aktuelle Regelung bleibt bestehen, es wird keine Anpassung und somit auch keine Möglichkeit zum Handeln für den Kreis geben.

Aktuell beläuft sich die Inzidenz – d.h. die Infektionen der letzten 7 Tage pro 100.000 Einwohner – in Gladbeck auf rund 60 (59,5), in Haltern am See auf knapp 35 (34,2). Um Maßnahmen anordnen zu können, fehlt dem Kreis Recklinghausen jedoch auch weiterhin die rechtliche Handhabe, solange nicht auch die kreisweite Inzidenz den vom Land festgelegten Schwellenwert 35 bzw. für weitere Maßnahmen 50 erreicht. Das Land hält an dieser in der Coronaschutzverordnung festgeschriebenen Vorgehensweise fest.  "Ich bin sicher, dass etwas getan werden muss. Der Kreis Recklinghausen mit seinen über 600.000 Einwohnern und seiner Lage an Ruhrgebiet und Münsterland kann in der aktuellen Situation und mit hohen Infektionszahlen in einzelnen Städten nicht wie alle anderen Flächenkreise mit geringerer Einwohnerzahl in NRW behandelt werden. Ich bedauere sehr, dass das Land diese Einschätzung nicht teilt", erklärt Landrat Cay Süberkrüb. Von dem Vorstoß erhofft hatte er sich, dass mit Genehmigung aus Düsseldorf über eine Allgemeinverfügung weitere Maßnahmen angeordnet werden können.

Infektionsgeschehen hat im Kreis sehr unterschiedliche Ausmaße

Vergleicht man die Städte des Kreises Recklinghausen, zeigt das Infektionsgeschehen sehr unterschiedliche Ausmaße. Gibt es in Waltrop derzeit nur zwei aktive Infektionen, sind in Gladbeck akut 70 Personen mit dem Virus infiziert. "Der Inzidenzwert für den gesamten Kreis, der bei 23,9 liegt, zeichnet da ein verzerrtes Bild. Wir und auch die Städte Gladbeck und Haltern können dem Bürger nicht plausibel erklären, warum nichts unternommen wird, um die Infektionen einzudämmen." Für Süberkrüb müsste nicht nur für den Kreis Recklinghausen an der bestehenden Verordnung Änderungen vorgenommen werden. "Das Ruhrgebiet insgesamt ist als Ballungsraum anders zu bewerten als andere, beispielsweise ländlichere Regionen Nordrhein-Westfalens."Für den Fall, dass das Land grünes Licht für die Anordnung weiterer Maßnahmen gegeben hätte, hatte die Kreisverwaltung bereits Vorschläge vorbereitet, die der Bezirksregierung mit der Bitte um Prüfung vorlagen. Dazu zählten neben der Begrenzung von Teilnehmern bei Feiern auch die Rückkehr zur Maskenpflicht an Schulen. "Ich habe bereits Ende August darauf hingewiesen, dass ich es für nicht verantwortlich halte, die Maskenpflicht in Schulen zurückzunehmen. Die Konsequenzen spiegeln sich dabei nicht nur in den Infektionszahlen, sondern sind ebenso deutlich in der Arbeitsbelastung der Mitarbeiter des Gesundheitsamt und des Deutschen Roten Kreuzes spürbar."
Kreis und Städte haben verabredet, weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um Maßnahmen zur Eingrenzung des Infektionsgeschehens zu ergreifen.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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