Karneval, helau statt blau!

Die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes sind eindeutig. Alkoholische Getränke dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden.
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Haltern. Die so genannte fünfte Jahreszeit steht vor der Tür, Karneval! Damit Kinder, Jugendliche und ihre Familien zur närrischen Zeit richtig feiern können, gibt Stadtjugendpfleger Boris Waschkowitz jugendschutzrelevante Hinweise.

Die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes sind eindeutig. Alkoholische Getränke dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden. Ebenfalls ist der Verzehr alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit nicht gestattet.
Für branntweinhaltige Getränke, hierzu zählen auch Mixgetränke, gilt: erst ab 18 Jahren! Der Discobesuch oder ähnliche öffentliche Veranstaltungen enden für die unter 18-Jährigen spätestens um 24 Uhr. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Eltern können einer dritten volljährigen Person im Rahmen des Jugendschutzgesetzes eine so genannte Erziehungsbeauftragung erteilen. Damit kann dann auch länger gefeiert werden.
Nähere Auskunft hierzu erteilt der Stadtjugendpfleger der Stadt Haltern am See, Boris Waschkowitz, Telefon 02364 933-183 oder boris.waschkowitz@haltern.de.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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