„Jetzt Vorsorge treffen: nicht warten bis es zu spät ist!“

Haltern. Eine Informationsveranstaltung des Betreuungsvereins des Caritasverbandes Haltern am See e. V. findet am Mittwoch, den 25.05.2015 um 19.00 Uhr, Sixtusstr. 39 (Franziskushaus), 2. Etage, Konferenzraum in 45721 Haltern am See statt.

Es passiert aus heiterem Himmel: Der Partner oder das erwachsene Kind liegt bedingt durch einen Unfall im Krankenhaus und ist nicht ansprechbar. Über den Gesundheitszustand der Verletzten werden die Ärzte der Ehefrau oder Mutter schon Auskunft erteilen. Auch die finanziellen Angelegenheiten können bestimmt problemlos für den Angehörigen weiterhin geregelt werden. Denkt man! Das ist aber rechtlich anders! Mit Eintritt in die Volljährigkeit gibt es kein automatisches Vertretungsrecht – auch nicht unter nahen Angehörigen wie Ehepartnern! Wer trifft dann für mich die Entscheidungen, wer vertritt meine Interessen und sorgt dafür, dass meine Wünsche berücksichtigt werden? Dabei müssen diese Entscheidungen nicht automatisch durch einen gerichtlich bestellten Betreuer getroffen werden. Mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht kann jeder eine Person seines Vertrauens für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit bevollmächtigen, notwendige Hilfen und Unterstützung zu organisieren und die finanziellen Anliegen sinnvoll zu regeln.
Die Unterschiede zwischen einem gerichtlichen Betreuungsverfahren, einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungsverfügung sowie einer Patientenverfügung sind jedoch häufig unklar und verwirrend. Daher lädt der Betreuungsverein des Caritasverbandes alle Interessierten herzlich ein, um insbesondere über Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen ausführlich zu informieren.
Anmeldung ab sofort bei Ihrem örtlichen Betreuungsverein im Caritasverband Haltern am See, Telefon 02364 / 10 90-33. Für Informationen zu diesem Thema steht Rosemarie Knospe vom Caritasverband auch außerhalb dieser Veranstaltung nach Terminvereinbarung gerne zur Verfügung (Tel. 02364/ 10 90 37).

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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