Reiserückkehr aus Risikogebieten
Infotelefon des Kreises beantwortet mehrere hundert Anrufe zum Thema
Kreis. Anfang der Woche hat das Land eine neue Corona-Einreise-Verordnung in Kraft gesetzt, die besonders vor den anstehenden Sommerferien für Fragen bei den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Recklinghausen sorgt. Deutlich spürbar ist das vor allem am Infotelefon, das in dieser Woche bereits mehrere hundert Anrufe zum Thema Reiserückkehr beantwortete.
Die wichtigsten Informationen im Überblick: Die Einreise-Verordnung gilt zunächst bis einschließlich 1. Juli, umfasst also viele spätere Reisen noch nicht. Dementsprechend müssen sich alle Reisewilligen spätestens bei Ihrer Einreise nochmals über den jeweils aktuellen Stand der Dinge erkundigen. Die aktuelle Verordnung finden sie immer auf www.kreis-re.de/corona oder auf der Internetseite der Landesregierung.
Derzeit beinhaltet die Verordnung, dass man - bis auf wenige definierte Ausnahmen - nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet verpflichtet ist, sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben und sich beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden. In dem Telefonat mit dem Gesundheitsamt nach der Einreise wird über die dann geltenden rechtlichen Verpflichtungen sowie die dementsprechende weitere Vorgehensweise und Möglichkeiten informiert. Für welche Länder weiterhin eine Reisewarnung besteht bzw. welche als Risikogebiete eingestuft sind, entscheidet das Auswärtige Amt und das Robert-Koch-Institut. Auf den jeweiligen Internetseiten gibt es dazu umfassende Informationen. Beide Seiten sind in den FAQs auf www.kreis-re.de/corona verlinkt. Wer Fragen hat, kann sich an das Infotelefon der Kreisverwaltung zum Thema Coronavirus wenden. Die Mitarbeiter sind montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr unter 0 23 61/53-26 26 zu erreichen.
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