IHK: Diesel-Fahrverbote hätten existenzielle Auswirkungen auf viele kleine und mittelständische Unternehmen
IHK zum Urteil: „Verhältnismäßigkeit wahren“
Kreis. Karl-Friedrich Schulte-Uebbing, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen, ist nach dem heutigen (27. Februar) Urteil des Bundesverwaltungsgerichts „durchaus zuversichtlich, dass die betroffenen Städte Möglichkeiten finden, eine Verbesserung der Luftqualität auch ohne Diesel-Fahrverbote zu erreichen: „Städte können jetzt genau abwägen, welche Maßnahmen sie einsetzen, Fahrverbote stehen erst am Ende der Kette von Optionen“, sagte Schulte-Uebbing.
„Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verdeutlicht, dass Diesel-Fahrverbote nur unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in Betracht kommen dürfen. Aufgrund der erheblichen Auswirkungen von Fahrverboten seien die Kommunen aufgefordert, zunächst alternative Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, um gerade viele kleinere und mittelständische Unternehmen nicht in ihrer Existenz zu bedrohen“, sagte Schulte-Uebbing. Insbesondere flächendeckende Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge würden die Mobilität von Unternehmen, ihren Mitarbeitern und Kunden erheblich einschränken, so der IHK-Hauptgeschäftsführer: „Auch wenn Diesel-Fahrverbote grundsätzlich möglich sind, sollten sie – soweit unvermeidlich - von den Städten nur als letztes Mittel sowie räumlich und zeitlich beschränkt in Betracht gezogen werden.“
Unternehmen wären besonders stark von Fahrverboten betroffen
Unternehmen wären besonders stark von Fahrverboten betroffen, da ihre Pkw-Flotten zu zwei Dritteln und ihre Nutzfahrzeuge fast ausschließlich mit Dieselmotoren betrieben würden, so Schulte-Uebbing. Gleiches gelte für zahlreiche private Busunternehmen in der Region. Für die vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen im Münsterland und der Emscher-Lippe-Region seien kurzfristige Flottenerneuerungen auf Fahrzeuge mit Euro-6-Norm wirtschaftlich kaum verkraftbar. Zudem sei das Angebot von zum Beispiel elektrisch angetriebenen Nutzfahrzeugen derzeit noch sehr eingeschränkt. Auch zahlreiche Berufspendler im IHK-Bezirk Nord Westfalen seien auf die Erreichbarkeit ihres Arbeitsorts mit dem eigenen Pkw angewiesen. Dies gelte insbesondere für Mitarbeiter, deren Wohnort oder Arbeitsort nur schlecht an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden sind.
Auch zahlreiche Berufspendler im IHK-Bezirk Nord Westfalen wären betroffen
Insgesamt sei ein Trend erkennbar, dass die Stickstoffdioxid (NO2)-Belastungen zum Beispiel in Münster und Gelsenkirchen auch ohne Diesel-Fahrverbote kontinuierlich sinken. „Mit einem weiteren Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs und der Radverkehrsinfrastruktur, der Verbesserung des Verkehrsflusses und ein optimiertes Baustellenmanagement könnte dieser positive Trend weiter forciert werden“, sagte Schulte-Uebbing. Zudem werde auch ein breiteres Angebot der Automobilindustrie im Bereich sauberer Diesel-, Hybrid- und Elektrofahrzeuge dazu führen, dass die Stickstoffdioxid-Konzentrationen in den Innenstädten weiter sinken werden.
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