Aufstallungspflicht für Hausgeflügel im Kreis Recklinghausen wird aufgehoben
Hausgeflügel kann wieder wie gewohnt nach draußen

Ab Samstag, dem Tag nach der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung des Kreises, darf Hausgeflügel also wieder wie gewohnt nach draußen.
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Kreis RE/Bottrop. In Nordrhein-Westfalen ist seit dem 15. April 2021 kein neuer Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln aufgetreten. Virusnachweise bei Wildvögeln erfolgen ebenfalls nur noch sporadisch und singulär. Aus diesem Grund wird die Aufstallpflicht von Hausgeflügel im Kreis Recklinghausen, zum 15. Mai 2021 aufgehoben.

Ab Samstag, dem Tag nach der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung des Kreises, darf Hausgeflügel also wieder wie gewohnt nach draußen. Angesichts steigender Außentemperaturen und des fortgesetzten Rückzugs von Wildvögeln in die nördlichen Brutgebiete hat auch das Friedrich-Loeffler-Institut inzwischen das Risiko der Ausbreitung der Infektion in Wasservogelpopulationen ebenso wie die Gefahr des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbestände als mäßig eingestuft.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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