Grundwassernutzungsverbot: Freibad Sythen kann mit Ausnahme rechnen
Im Rahmen des Grundwasser-Kontrollprogramms rund um die WASAG-Chemie in Haltern am See wurden in der Vergangenheit im Ortsteil Lehmbraken sprengstofftypische Verbindungen in hoher Konzentration nachgewiesen, so dass der Kreis Recklinghausen mit Allgemeinverfügung vom 4. Januar 2010 ein Verbot zur Grundwasserförderung und -nutzung erlassen hatte.
In den Folgejahren wurden weitere Grundwassermessstellen errichtet und umfangreiche Erkundungen auf dem Werksgelände selbst, im unmittelbaren Abstrom des Geländes und auch in den Ortsteilen Lehmbraken und Sythen sowie historische Recherchen zur Produktionsgeschichte des Standortes durchgeführt. Neue Erkenntnisse über bislang unbekannte Bodenbelastungen führten zu weiteren Grundwasser-Untersuchungen im Umfeld.
Im Rahmen des Grundwassermonitorings 2012 sind hohe Belastungen im Grundwasserabstrom eines Gebäudes im mittleren Werksgelände sowie in weiteren Grundwassermessstellen auf dem Werksgelände bekannt geworden. Anhand des bestehenden Grundwasser-Messstellen-Netzes ist derzeit ein Übertritt des hoch belasteten Grundwassers über die südliche Werksgrenze hinaus nicht feststellbar, kann aber für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden.
Aufgrund der aktuellen Erkenntnisse wird daher vorsorglich eine Erweiterung des Verbotsgebietes für die Grundwassernutzung nach Westen und bis zur Werksgrenze in nördliche Richtung vorgenommen.
Betroffen von dieser Erweiterung ist auch der Freibad-Brunnen in Sythen. Bisher wurden allerdings noch zu keinem Zeitpunkt sprengstofftypische Verbindungen nachgewiesen, so dass dem Förderverein des Freibades unter der Bedingung regelmäßiger Nachweise der Schadstofffreiheit eine kontrollierte Grundwasserentnahme ermöglicht werden soll.
Ratgeber
Betroffene können die Allgemeinverfügung auf der Internetseite des Kreises Recklinghausen unter www.vestischer-kreis.de einsehen und gegebenenfalls das Amtliche Bekanntmachungsblatt anfordern.
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