Grundschulen nehmen jetzt schon Anmeldungen entgegen
Das neue Schuljahr hat gerade begonnen und schon gilt es, die Vorbereitungen für das nächste Schuljahr zu treffen. So teilt die Stadtverwaltung mit, dass für alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2005 und dem 30. September 2006 geboren sind, am 1. August 2012 die Pflicht zum Besuch der Grundschule beginnt.
Kinder, die nach dem 30. September 2012 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des kommenden Schuljahres in die Grundschulen aufgenommen werden, wenn sie die für den Besuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (§ 35 Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen). Die Grundschulen der Stadt Haltern am See nehmen in der Zeit vom 10. bis 14. Oktober 2011 die Anmeldungen entgegen.
Die Erziehungsberechtigten in der Stadt Haltern am See werden gebeten, ihre schulpflichtig werdenden Kinder (einschließlich der bisher vom Schulbesuch zurückgestellten Kinder) sowie Kinder, die auf Antrag eingeschult werden sollen, in einer Grundschule unter Vorlage des Familienstammbuches anzumelden. Eine Anmeldung ist nur an einer Schule möglich.
Der Bereich Schule und Sport der Stadtverwaltung wird alle Erziehungsberechtigen, deren Kinder im vorgenannten Zeitraum geboren sind, anschreiben und auf die Informationsveranstaltungen, die die Grundschulen durchführen, hinweisen. In diesen Informationsveranstaltungen wird über das weitere Verfahren der Einschulung durch die jeweils zuständige Schulleitung der Grundschule informiert.
Sollten Erziehungsberechtigte noch weitere Informationen benötigen, können sie sich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bereichs Schule und Sport der Stadt Haltern am See, Telefon 02364 933-198 oder 933-197, in Verbindung setzen.
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