Gewerkschaft NGG fordert mehr Kontrollen im Kreis Recklinghausen

In Hotels und Gaststätten muss die Rechnung stimmen. Aber auch die genaue Aufzeichnung der Arbeitszeiten,
sagt die Gewerkschaft NGG. Sonst könnten Arbeitgeber leicht beim Lohn tricksen.
  • In Hotels und Gaststätten muss die Rechnung stimmen. Aber auch die genaue Aufzeichnung der Arbeitszeiten,
    sagt die Gewerkschaft NGG. Sonst könnten Arbeitgeber leicht beim Lohn tricksen.
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Hauptzollamt Dortmund ermittelte157 Mal wegen Mindestlohn-Prellerei

Kreis. Wenn der Chef den Mindestlohn prellt: Im Kreis Recklinghausen gibt es weiterhinUnternehmen, die ihren Beschäftigten weniger als die gesetzlich vorgeschriebenen 8,84 Euro pro Stunde zahlen. Davon geht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten aus. Die NGG Ruhrgebiet verweist dabei auf eine Bilanz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim zuständigen Hauptzollamt Dortmund. In dessen Bereich leiteten die Beamten im vergangenen Jahr insgesamt 157 Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber ein, die gegen das Mindestlohngesetz verstoßen haben.

Nach Einschätzung der Gewerkschaft ist das jedoch lediglich die „Spitze des Eisbergs“. DieDunkelziffer liege deutlich höher. „Es kann nicht sein, dass im dritten Jahr nach seiner
Einführung noch immer viele Menschen unterhalb des gesetzlichen Minimums verdient
haben“, kritisiert Regionalchef Hans-Jürgen Hufer. Wie groß das tatsächliche Ausmaß der
Mindestlohn-Prellerei sei, zeige eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für
Wirtschaftsforschung (DIW). Danach erhielten im Jahr 2016 bundesweit rund 1,8 Millionen
Beschäftigte weniger als den Mindestlohn.  Geschäftsführer Hufer beklagt zugleich eine mangelnde Kontrolldichte beim Zoll. Dies zeige gerade der Blick auf das Gastgewerbe. „2017 wurden im gesamten Bereich des Dortmunder Zolls 239 Betriebe der Branche geprüft. Allein im Kreis Recklinghausen gibt es nach Angaben der Arbeitsagentur jedoch 754 Hotels, Gaststätten und Restaurants“, so Hufer weiter. Zwar gelte in der Branche in NRW nicht der gesetzliche, sondern ein tariflicher Mindestlohn von derzeit 9,25 Euro pro Stunde. Dennoch müsse der Zoll Präsenz zeigen, um „tricksenden Arbeitgebern einen Strich durch die Rechnung zu machen“. Bei der Zollstatistik beruft sich die NGG Ruhrgebiet auf eine Auswertung des Bundesfinanzministeriums für die Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke (Grüne). Danach prüfte das Hauptzollamt Dortmund im vergangenen Jahr quer über alle Branchen hinweg insgesamt 1.509 Arbeitgeber auf Schwarzarbeit, Lohn-Prellerei und Steuerhinterziehung. Für die Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn verhängten die Kontrolleure Bußgelder in Höhe von rund 180.000 Euro. „Wir brauchen deutlich mehr Kontrollen, um betrügerischen Chefs das Handwerk zu legen“,  fordert Hufer. Dafür müsse die Finanzkontrolle personell kräftig aufgestockt werden. KeinVerständnis hat der Gewerkschafter für die Klagen der Arbeitgeber, die Dokumentationspflichten brächten zu viel Bürokratie. „Das genaue Aufschreiben der Arbeitszeit ist absolut nötig. Darauf schaut der Zoll bei den Kontrollen auch zuerst. Nur wenn die Arbeitszeiten erfasst werden, lässt sich Lohnbetrug verhindern.“ Das Mindestlohngesetz sei kein Papiertiger. Es sichere in der Region Tausenden Beschäftigten ein Existenzminimum. Anfang kommenden Jahres steht die nächste Erhöhung des Mindestlohns an. Die NGG, die mit ihrer Vorsitzenden Michaela Rosenberger zugleich Mitglied der Mindestlohnkommission  ist, plädiert für ein deutliches Plus.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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