Gewerkschaft kritisiert Lohn-Prellerei im Kreis Recklinghausen

Der Dortmunder Zoll ermittelte 80 Mal wegen nicht gezahlter Mindestlöhne
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Kreis. Wenn der Chef den Lohn prellt: Im Kreis Recklinghausen bekommen immer noch nicht alle Beschäftigten die Bezahlung, die ihnen per Gesetz zusteht. Das kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Die NGG beruft sich hierbei auf neue Zahlen des Bundesfinanzministeriums. Danach leitete das verantwortliche Hauptzollamt Dortmund in den ersten sechs Monaten des Jahres insgesamt 80 Ermittlungsverfahren wegen nicht gezahlter gesetzlicher Mindestlöhne ein. Im Gastgewerbe wurden die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zwölf Mal fündig.

Für Yvonne Sachtje von der NGG Ruhrgebiet steht fest: „Jeder Verstoß ist einer zu viel. Es kann nicht angehen, dass sich auch zwei Jahre nach seiner Einführung noch immer nicht alle Betriebe an den Mindestlohn halten.“ Auch im NRW-Gastgewerbe, wo eine tarifliche Untergrenze von 9,25 Euro pro Stunde gilt, gebe es weiterhin zahlungsunwillige Arbeitgeber.
„Je gründlicher der Zoll kontrolliert, desto größer ist das Risiko für Unternehmen im Kreis Recklinghausen, bei schmutzigen Praktiken erwischt zu werden“, betont die Gewerkschafterin. Hierfür müsse das Zoll-Personal jedoch deutlich aufgestockt werden. Die Arbeit der FKS sei eines der wichtigsten Mittel, um die Einhaltung des Mindestlohns flächendeckend durchzusetzen, so Sachtje weiter. Hier gelte einmal mehr: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“Zugleich wendet sich die NGG gegen Pläne, die Dokumentationspflicht beim Mindestlohn aufzuweichen. Dafür hatten sich Union und FDP im Wahlkampf ausgesprochen. Sachtje: „Nur wenn für die Beschäftigten die Arbeitszeiten genau erfasst werden, lässt sich Lohn-Prellerei verhindern. Denn gerade im Gastgewerbe kommt es immer wieder vor, dass Chefs versuchen, ihre Mitarbeiter zu Umsonst-Überstunden zu zwingen.“

Die Zoll-Halbjahresbilanz geht auf eine aktuelle Anfrage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Beate Müller-Gemmeke an das Bundesfinanzministerium zurück. Demnach überprüfte das Hauptzollamt Dortmund im ersten Halbjahr 105 Betriebe des Gastgewerbes. Bundesweit waren es rund 3.700.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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