Gerichtsurteil: Software-Updates im Diesel-Abgasskandal sind auch im Kreis Recklinghausen Pflicht

 
Straßenverkehrsamt des Kreises Recklinghausen verschickt Schreiben an Fahrzeughalter

Kreis. Halter von Dieselfahrzeugen mit manipulierter Technik, die den Schadstoffausstoß beeinflusst, müssen die vom Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg vorgeschriebenen Software-Updates installieren lassen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden.

Als zuständige KFZ-Zulassungsbehörde versendet das Straßenverkehrsamt des Kreises Recklinghausen nun Schreiben an die entsprechenden Diesel-Halter, die ihre Fahrzeuge nur noch für Fahrten im Zusammenhang mit der Nachrüstung nutzen dürfen.
Insgesamt betroffen sind im Kreis Recklinghausen knapp 220 Fahrzeughalter. Teilweise haben diese bereits nach Aufforderung durch ein vorheriges Schreiben der Verwaltung reagiert: Rund 40 Fälle sind aktuell abgeschlossen. Die restlichen Fahrzeughalter erhalten in den nächsten Tagen Post, in der ihnen der Betrieb des Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr untersagt wird. Lediglich im Rahmen der Mängelbeseitigungen innerhalb einer fünftägigen Frist sind Fahrten noch gestattet. Wer nicht reagiert – weder durch Nachrüsten des Updates noch durch Abmelden des Fahrzeugs – muss mit Maßnahmen rechnen, die vom Zwangsgeld bis zur zwangsweisen Außerbetriebssetzung durch Entstempelung des Kennzeichens führen können.

Als Nachweis über das installierte Update benötigt die Zulassungsbehörde in Marl die Bestätigung einer Fachwerkstatt, die per Post an das Straßenverkehrsamt, Stettiner Str. 10 in 45770 Marl, per Fax an 02361 / 53-7203, per E-Mail an strassenverkehrsamt@kreis-re.de gesendet oder auch persönlich abgegeben werden kann.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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