Kindertagesbetreuung und offene Ganztagsschule
Entlastung für die Eltern
Haltern. Das Land NRW und die Kommunen haben sich darauf geeinigt, dass die Elternb eiträge von März bis Mai nur zur Hälfte erhoben werden. Für Februar wird kein Beitrag gefordert. Die Stadt Haltern am See teilt sich mit dem Land NRW jeweils zur Hälfte die Erstattungskosten.
In den vergangenen Monaten seit Beginn des Jahres 2021 war die Situation der Kindertagesbetreuung und der offenen Ganztagsschule geprägt von Einschränkungen. So fand in den Kitas beispielsweise in der Regel ein eingeschränkter Pandemiebetrieb statt mit strikten Gruppentrennungen und einem um zehn Wochenstunden reduzierten Betreuungsumfang. Von den Kommunen und dem Land NRW wurde nach einem Weg gesucht, die Eltern finanziell zu entlasten und die Elternbeiträge an die Situation anzupassen. Das Land NRW und die Kommunen haben sich auf folgende Regelung geeinigt: - Für die Monate Januar und Februar 2021 wird kein Beitrag gefordert. - Die Beiträge für März bis Mai 2021 werden zur Hälfte vom Land NRW und den Kommunen getragen. Die andere Hälfte tragen die Eltern. - Die Beiträge für Juni und Juli 2021 sind in voller Höhe von den Eltern zu tragen.
Die Stadt Haltern am See hat bereits im Vorfeld auf die pandemische Situation reagiert und zunächst auf die Forderung der Elternbeiträge für Mai und Juni 2021 verzichtet. Durch die Verrechnung der beitragsfreien und der beitragspflichtigen Zeiten ist somit von den Eltern für den Monat Juli 2021 nur noch ein halber Monatsbeitrag zu zahlen.
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