Jahrelanger Rechtsstreit endlich vorbei
Endgültig grünes Licht für den Ausbau der A 43
Recklinghausen/Münster. Der sechsstreifige Ausbau der Autobahn A 43 bei Recklinghausen wird durch Rechtsstreitigkeiten um die Planfeststellung nicht mehr behindert. Das letzte beim Oberverwaltungsgericht Münster noch anhängige Klageverfahren wurde im allseitigen Einverständnis durch einen Vergleich beendet.
Die Kläger haben nach Zusicherung einer angemessenen Entschädigung für die Inanspruchnahme ihres Grundstücks und für sonstige Nachteile, beispielsweise Lärm, im Gerichtsverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster vom 22. April 2013 ihre Klage im Vergleichswege zurückgenommen. Das juristische Tauziehen hatte bereits das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Urteil vom April 2016 und im letzten Jahr auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig befasst, das den Rechtsstreit zur Klärung weiterer Fragestellungen an das Oberverwaltungsgericht Münter zurückverwiesen hatte. Dabei ging es vor allem um Rechtsfragen im Zusammenhang mit der seinerzeit nicht ausgelegten Verkehrsprognose, was vom Bundesverwaltungsgericht als verfahrensfehlerhaft angesehen wurde, und um einen angemessenen Lärmschutz. Im Zuge des gerichtlichen Schlagabtausches hatten die Richter in Münster zuletzt in Erwägung gezogen, mit der endgültigen Entscheidung des Rechtsstreits zunächst auf den Ausgang eines beim Europäischen Gerichtshof anhängigen Verfahrens zu warten, sodass eine abschließende Entscheidung voraussichtlich erst in zwei oder noch mehr Jahren zu erwarten gewesen wäre. Der jahrelange Rechtsstreit ist nun im Interesse aller Beteiligten zu einem guten Ende geführt worden.
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