Elektronische Aufenthaltstitel für ausländische Mitbürger

Alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) sind durch Verordnungen zur Einführung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) verpflichtet. Dadurch sollen die Aufenthaltstitel für alle ausländischen Mitbürger, die nicht Staatsbürger der EU sind, vereinheitlicht werden. Die Nutzung von biometrischen Daten soll vor missbräuchlicher Verwendung des Dokuments schützen. Ferner werden - wie auch beim deutschen Personalausweis - die Nutzung der Online-Ausweisfunktion und der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) ermöglicht.

Der bisherige Aufenthaltstitel in Form eines Klebeetiketts im Heimatpass wird ab dem 1. September 2011 durch den eAT im Kreditkartenformat abgelöst. Bis zum 1. September wird der Aufenthaltstitel noch auf die bisherige Weise beantragt und ausgestellt. Für alle berechtigten Ausländer wird ein eigener eAT ausgestellt. Dabei wird von allen Personen ein biometrisches Lichtbild gespeichert, ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr kommen auch zwei Fingerabdrücke dazu. Deshalb wird das persönliche Erscheinen auch von Kindern ab sechs Jahren bei der Ausländerbehörde zwingend erforderlich sein. Nach Herstellung des Dokuments bei der Bundesdruckerei in Berlin kann dieses dann bei der Ausländerbehörde abgeholt werden. In der Anfangsphase ist mit einer mehrwöchigen Wartezeit zu rechnen. Der bisherige Service, dass Unterlagen in den Bürgerbüros der örtlichen Rathäuser abgegeben und abgeholt werden können, kann ab dem 1. September 2011 nicht mehr angeboten werden. Die Ausländerbehörde des Kreises Recklinghausen ist zuständig für die Städte Datteln, Haltern am See, Oer-Erkenschwick und Waltrop. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für alle Fragen rund um das Thema eAT unter der Rufnummer 02361/53-1 zur Verfügung. Für Vorsprachetermine wird eine vorherige telefonische Terminabsprache dringend erbeten.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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