Der Unterhaltsvorschuss gibt Alleinerziehenden mehr Sicherheit

Kreis. Gute Nachrichten für alleinerziehende Mütter und Väter: Die Neuregelung des
Unterhaltsvorschussgesetzes ist rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Der
Unterhaltsvorschuss kann nun bis zum 18. Lebensjahr gezahlt werden. Die bisherige
maximale Bezugsdauer von 72 Monaten ist entfallen.

Alleinerziehende leisten Enormes. Sie verdienen besondere Unterstützung – etwa,wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt bezahlt oder die Vaterschaft ungeklärt ist. In solchen Fällen hilft der Unterhaltsvorschuss. Die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses bedeutet: Seit 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes (18. Geburtstag) gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird für alle Kinder aufgehoben. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 Euro brutto monatlich erzielt.
Es wird gewährleistet, dass der Staat mit Unterhaltsvorschuss oder SGB II im Bedarfsfall lückenlos für alle Kinder einspringt, wenn sie ihnen zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten.
Höhe des Unterhaltsvorschusses
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und liegt
bei monatlich150 Euro für Kinder von 0-5 Jahren, 201 Euro für Kinder zwischen 6-11 Jahren,
 268 Euro für Kinder zwischen 12-17 Jahren. Ohne den Unterhaltsvorschuss müssten alleinerziehende Elternteile gleichzeitig für die Betreuung und die Erziehung des Kindes sorgen sowie für den ausfallenden Barunterhalt aufkommen. Darum ist der Unterhaltsvorschuss eine besondere Hilfe für  alleinerziehende Elternteile und ihre Kinder.
 In vielen Fällen sichert der Unterhaltsvorschuss nicht nur die finanzielle Situation von
alleinerziehenden Elternteilen und ihren Kindern. Der Einsatz der  Unterhaltsvorschussstellen führt häufig dazu, dass der unterhaltspflichtige Elternteil
den Unterhalt in Zukunft regelmäßig bezahlt.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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