Alte Papier- und Kartenführerscheine gegen EU-Fahrerlaubnis tauschen
Der alte "Lappen" hat bald ausgedient

Die alten Führerscheine (grau und rosa) sowie unbefristete Führerscheine werden in den kommenden Jahren ungültig. Foto: Steffen L. auf Pixabay
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  • Die alten Führerscheine (grau und rosa) sowie unbefristete Führerscheine werden in den kommenden Jahren ungültig. Foto: Steffen L. auf Pixabay
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Kreis RE. Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Damit werden sämtliche Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum auf der Vorderseite ersetzt.

Zur Umsetzung dieser EU-Richtlinie wurde ein stufenweiser Pflichtumtausch von Führerscheinen eingeführt. In einer ersten Stufe sind die grauen oder rosafarbenen Papierführerscheine an der Reihe, im Anschluss die unbefristeten Scheckkarten-Führerscheine. Bürger sollten darauf achten, den Antrag auf Umtausch rechtzeitig zu stellen, damit die jeweilige Frist eingehalten werden kann.
Bis wann die Führerscheine umgetauscht sein müssen, richtet sich bei den Papierführerscheinen nach dem Geburtsjahr des Inhabers. Wer zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, hat zum Beispiel noch bis zum 19. Januar 2022 Zeit, seinen alten durch einen neuen Führerschein zu ersetzen. Personen, die nach 1971 geboren wurden, können den Umtausch bis 2025 erledigen.
In der zweiten Stufe werden die unbefristeten Scheckkartenführerscheine umgetauscht. Diese wurden von 1999 bis 2013 ausgestellt. Entscheidend ist bei ihnen das Ausstellungdatum, das auf dem Führerschein vermerkt ist. Die ältesten Kartenführerscheine müssen dabei bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden, die jüngsten haben bis 2033 Zeit. Mit dem Ablauf der Umtauschfrist verlieren die Führerscheine ihre Gültigkeit.

Neuen Führerschein beantragen

Der Antrag für den Umtausch des Führerscheins kann beim Bürgeramt der Stadt oder bei der Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamtes in Marl nach Terminvereinbarung gestellt werden. Mitzubringen sind ein gültiges Ausweisdokument wie dem Personalausweis, der bisherige Führerschein, ein aktuelles, biometrisches Lichtbild sowie die Gebühren in Höhe von 25,30 Euro. Wer einen Papierführerschein tauscht, kann sich den neuen Kartenführerschein gegen eine Versandgebühr von fünf Euro auch direkt nach Hause schicken lassen. Beim Scheckkartenführerschein ist dies nicht möglich, da er beim Tausch entwertet werden muss.
Weitere Informationen zum Umtausch des Führerscheins gibt hier es auf er Internetseite des Kreises unter

Die alten Führerscheine (grau und rosa) sowie unbefristete Führerscheine werden in den kommenden Jahren ungültig. Foto: Steffen L. auf Pixabay
Foto: Rike/pixelio.de
Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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