Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf ist noch nicht rechtskräftig
Christoph Metzelder zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt

„Kinderpornografie-Verdacht gegen Christoph Metzelder“: Die meisten Menschen werden sich Anfang 2019 verwundert und schockiert die Augen gerieben haben, als diese Meldung bekannt wurde. Foto: Archiv
  • „Kinderpornografie-Verdacht gegen Christoph Metzelder“: Die meisten Menschen werden sich Anfang 2019 verwundert und schockiert die Augen gerieben haben, als diese Meldung bekannt wurde. Foto: Archiv
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Geboren in Haltern am See, Abitur 2000, Karriere bei den Vereinen Borussia Dortmund, Real Madrid und Schalke 04, gegründete Stiftungen, soziales Engagement, Fußballexperte, Träger des Landesverdienstordens Nordrhein-Westfalen und des Bundesverdienstkreuzes. Und seit gestern findet man einen neuen Eintrag über Christoph Metzelder bei Wikipedia: Verurteilt wegen des Besitzes kinderpornografischer Bilder zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung. Der frühere Nationalspieler ist in der letzten Woche für die Weitergabe von kinder- und jugendpornografischen Dateien verurteilt worden. Er hatte ein Teilgeständnis abgelegt.

Die Richterin am Amtsgericht Düsseldorf sah es als erwiesen an, dass Christoph Metzelder in 26 Fällen Dateien mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt weitergegeben hatte. In einem Fall wurde er für den Besitz bestraft. In der Urteilsbegründung erklärte die Richterin am Donnerstag (29.4.), durch das große öffentliche Interesse sei Metzelder bereits umfassend bestraft. Außerdem könne er auf absehbare Zeit nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen. In das Urteil floss zudem ein, dass er Reue gezeigt und frühzeitig eine Therapie absolviert habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig: Beide Seiten können noch Berufung einlegen. Im Prozess am Düsseldorfer Amtsgericht hatte der ehemalige Nationalspieler die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft in Teilen eingeräumt. Daraufhin wurde der Prozess gegen ihn bereits am ersten Tag beendet - obwohl zunächst drei Verhandlungstage angesetzt worden waren.
Metzelder kündigte außerdem an, dass er alle öffentlichen Auszeichnungen zurückgeben werde wie den Landesverdienstorden NRW und das Bundesverdienstkreuz - "aus Respekt vor den jetzigen und künftigen Preisträgern", so der frühere Nationalspieler. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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