Bundesweite Warnung vor vergifteten Nahrungsmitteln

Um in Notfällen richtig reagieren zu können, raten die Johanniter, die eigenen Erste-Hilfe-Kenntnisse regelmäßig aufzufrischen. Infos zum Kursangebot der Johanniter gibt es im Internet unter www.johanniter.de/erstehilfe oder telefonisch unter 0800 32 33 800 (gebührenfrei). Foto: Johanniter
  • Um in Notfällen richtig reagieren zu können, raten die Johanniter, die eigenen Erste-Hilfe-Kenntnisse regelmäßig aufzufrischen. Infos zum Kursangebot der Johanniter gibt es im Internet unter www.johanniter.de/erstehilfe oder telefonisch unter 0800 32 33 800 (gebührenfrei). Foto: Johanniter
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Johanniter informieren zu lebensrettenden Maßnahmen bei Vergiftungserscheinungen

Kreis. Im Zusammenhang mit einer bundesweiten Erpressung verschiedener Konzerne hat ein unbekannter Täter gedroht, Produkte in Lebensmittel- und Drogeriemärkten zu platzieren, die mit einer giftigen Substanz kontaminiert sind. Die Behörden nehmen diese Drohung sehr ernst, in Friedrichshafener Einkaufsmärkten wurden vergangene Woche mehrere vergiftete Lebensmittelprodukte in Gläschen platziert.

Beim Einkaufen sollte man daher besonders auf eine Beschädigung der Verpackung oder den fehlenden Unterdruck bei Gläsern achten. Deckel von ordnungsgemäß verschlossenen Gläsern weisen üblicherweise eine Wölbung nach innen auf, beim Öffnen ist ein Knackgeräusch zu hören.  Dr. Jörg Oberfeld, Bundesarzt der Johanniter-Unfall-Hilfe, versteht die Unsicherheit in der Bevölkerung und gibt Hinweise, wie man eine Vergiftung erkennt: „Häufig machen sich Vergiftungserscheinungen durch Beschwerden in der Magen-Darm-Region bemerkbar. Aber auch Schwindel, ein allgemeines Unwohlsein bis hin zu Bewusstseinsstörungen können Anzeichen für eine Vergiftung sein. Im Zweifelsfall gilt: Lieber die 112 einmal zu oft wählen als einmal zu wenig.“
„Bei Verdacht auf eine Vergiftung rufen Sie unverzüglich den Rettungsdienst über die europaweite Notrufnummer 112“, rät Björn Röder, Erste-Hilfe-Ausbildungsleiter der Johanniter in Recklinghausen. Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes sollte der Betroffene betreut werden. „Bringen Sie ihn nicht zum Erbrechen. Ist er wach und ansprechbar, lagern Sie ihn mit erhöhtem Oberkörper oder nach Wunsch. Sichern Sie möglichst Reste der Lebensmittel, Essensproben und in Ausnahmefällen auch Erbrochenes, damit die Klinik bestimmen kann, um welche Giftstoffe es sich handelt“, rät Röder. „Ist der Betroffene bewusstlos, bringen Sie ihn in die stabile Seitenlage. Atmet er nicht, beginnen Sie sofort mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung.“
Wenn Sie beim Einkauf verdächtige Produkte feststellen, informieren Sie bitte sofort das Verkaufspersonal. Stellen Sie zu Hause eine Manipulation an der Verpackung fest, können Sie diese beim Ladengeschäft oder bei jeder Polizeidienststelle abgeben.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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