Bezirksregierung zieht Bilanz: Beim Verkauf von Pyrotechnik viele Mängel festgestellt
Kreis. Zwölf Zweier-Teams der Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierung Münster haben in der Zeit vom 28. bis zum 30. Dezember 2017 die Lagerung und den Verkauf von Silvesterfeuerwerk überprüft. Die Prüfer besuchten 378 Betriebe, in denen Pyrotechnik zum Verkauf angeboten wurde. In diesen Verkaufsstellen wurden insgesamt 197 Mängel festgestellt. Die Anzahl der für das Vorjahr festgestellten Mängel beträgt 202 bei 430 geprüften Betrieben.
Die höchste Anzahl von Mängeln (36 Fälle) stellten die Arbeitsschützer im Bereich versperrter Flucht- und Rettungswege fest. In 25 Fällen fehlten Feuerlöscher oder sie waren schlecht erreichbar. In 21 Lagerbereichen wurden brennbare Materialien zusammen mit Pyrotechnik gelagert. Bei 23 Produkten war die Verpackung beschädigt, fünf Betriebe boten Silvesterknaller in nicht zugelassenen Verpackungen an. 31 Betriebe hatten den Verkauf vorher nicht angezeigt. Diese Information muss der Sicherheitsbehörde 14 Tage vor Verkaufsbeginn vorliegen. 31 Mängel wurden registriert, da Produkte keine gültige Kennzeichnung führten. In 15 Betrieben waren die Verkaufstische nicht ständig durch Personal überwacht.In vier Fällen wird die Bezirksregierung Strafverfahren einleiten müssen. Zwei Verfahren richten sich gegen die Überschreitung der erlaubten Lagerkapazität im Verkaufsraum. Erlaubt ist die Auslage von Feuerwerkskörpern mit einem Netto-Gewicht in Höhe von 70 Kilogramm. In den zur Anzeige kommenden Betrieben wurden jeweils 130 sowie 140 Kilogramm Pyrotechnik im Verkaufsraum angeboten. Ferner wird die Behörde die Staatsanwaltschaft einschalten, da in dem Lagerraum eines Betriebes 280 Kilogramm statt der zulässigen Höchstmenge von 100 Kilogramm Feuerwerk und Knaller gelagert wurde. Ein weiteres Strafverfahren wird eingeleitet werden, da in einem Container außerhalb eines Geschäftshauses 550 Kilogramm Pyrotechnik gelagert wurden, statt der erlaubten Menge in Höhe von 350 Kilogramm.
Die Mitarbeiter der Bezirksregierung haben bei den Kontrollen 19 Verwarnungen ausgesprochen. In 21 Fällen wird nun überprüft, ob Bußgeldverfahren notwendig sind.
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