Berufskolleg informiert sich über neues Aufenthaltsrecht
Am 1. Juli 2011 trat ein neues Aufenthaltsrecht für gut integrierte jugendliche Flüchtlinge in Kraft. Begünstigt werden davon Personen zwischen 15 und 21 Jahren. Sie sollen, unabhängig vom Status ihrer Eltern, eine Chance auf ein eigenes Bleiberecht in Deutschland erhalten. Zahlreiche Schüler/innen am Hans-Böckler-Berufskolleg fallen unter die Regelungen des neuen § 25a, jedoch sind die Erteilungsvoraussetzungen nicht ganz einfach zu durchschauen.Für Lehrer/innen und Schüler/innen, die sich über das neue Aufenthaltsrecht informieren wollten, fand Ende November eine Informationsveranstaltung statt, zu der Dr. Marion Lillig und Michael Halberstadt von der Caritas und Mariola Kozaronek vom Jugendmigrationsdienst der AWO sowie Matthias Stratmann von REinit e.V eingeladen wurden. „Ziel unserer Informationsveranstaltung mit externen Referenten/innen war es, den potenziell begünstigten jungen Menschen den Weg in eine sicherere Zukunft in diesem Land aufzuzeigen“, erläutert Schulsozialarbeiter Thomas Wallrad. „Schülerinnen und Schüler ohne dauerhafte Aufenthaltsberechtigung in Deutschland haben Informationen bekommen, was sie nach neuer Gesetzeslage selbst für eine dauerhafte Aufenthaltsberechtigung tun können.“ Für viele Schüler/innen kann sich dadurch eine ganz neue Perspektive für ihren Aufenthalt in Deutschland ergeben, was sich nicht zuletzt positiv auf die Motivation für die Ausbildung auswirkt. Zur Beratung stehen die Fachkräften zum Bleiberecht gern zur Verfügung!
Mariola Kozaronek, 02365/6991558, m.kozaronek@awo-msl-re.de
Dr. Marion Lillig, 02361/90422811, marion.lillig@elnet-bleiberecht.de
Michel Halberstadt, 02361/90422812, michel.halberstadt@elnet-bleiberecht.de
Mathias Stratmann, 02361, 3021300, mathias.stratmann@elnet-bleiberecht.de
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