Neues von der Bundesagentur für Arbeit
Arbeitslosmeldung muss ab 1. September wieder persönlich erfolgen

Kreis Recklinghausen. Um persönliche Kontakte während der Corona-Pandemie zu beschränken, konnten Bürgerinnen und Bürger sich ausnahmsweise telefonisch oder online arbeitslos melden. Ab dem 1. September 2021 müssen Arbeitslosmeldungen jedoch wieder verpflichtend persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen. Diese gesetzliche Regelung gilt bundesweit.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat seit Mitte des vergangenen Jahres ein Online-Identifizierungsverfahren angeboten, das sogenannte Selfie-Ident-Verfahren. Das Verfahren steht noch bis zum 30. September 2021 zur Verfügung - aber nur für Kundinnen und Kunden, die sich bis zum 31. August 2021 telefonisch oder online arbeitslos melden. Ein neues Online-Identifizierungsverfahren für Kunden mit neuem Personalausweis ist ab dem 01.01.2022 geplant. Viele weitere Kundenanliegen lassen sich auch weiterhin einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services erledigen. Ausführliche Informationen finden Sie hier!

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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