Anwohner bei Straßenausbaubeiträgen entlasten

BdSt-Vergleich zeigt, was die Straßenausbaubeiträge in die Höhe treibt

Kreis. Wer in Bergkamen, Fröndenberg, Holzwickede und Kamen wohnt, hat Glück. Denn in diesen Städten im Kreis Unna wird er nur zu 50 Prozent an den Kosten für den Straßenausbau beteiligt, während es in Selm und Werne 75 Prozent sind. Ähnliche Unterschiede gibt es im Kreis Recklinghausen. Haltern, Herten und Waltrop legen 50 Prozent der Kosten auf die Anwohner um, Dorsten dagegen 80 Prozent. Das zeigt eine Untersuchung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) NRW der Straßenausbaubeiträge in den Kreisen Unna und Recklinghausen.

Aktueller Vergleich

Der aktuelle BdSt-Vergleich zeigt, wie die einzelnen Komponenten bei der Berechnung der Straßenausbaubeiträge ineinandergreifen. Der BdSt NRW geht in seinem Vergleich von folgenden Annahmen aus: Die Fahrbahnerneuerung in einer Anliegerstraße hat Gesamtkosten von 60.000 Euro verursacht. Die Flächen der Grundstückseigentümer, die einen wirtschaftlichen Vorteil aus der Erneuerung hatten, umfassten insgesamt 8.000 qm.

Großer Einfluss durch Kommunalpolitik 

Großen Einfluss auf den Beitragssatz und damit auf die zu zahlenden Beiträge hat der von der Kommunalpolitik festgesetzte Anteil am Ausbau in Prozent. Wenn Bergkamen, Fröndenberg, Holzwickede und Kamen nur 50 Prozent der Kosten – das sind 30.000 Euro – auf die Anlieger umlegen, Selm und Werne dagegen 75 Prozent und damit 45.000 Euro, ist nachvollziehbar, warum die Beiträge in den erstgenannten Kommunen geringer ausfallen. Das bestätigt sich auch für den Kreis Recklinghausen. Dorsten legt 80 Prozent der Kosten auf die Anlieger um; Haltern, Herten und Waltrop nur 50 Prozent.

Dorsten legt 80 Prozent der Kosten auf die Anlieger um; Haltern, Herten und Waltrop nur 50 Prozent

Wichtig ist allerdings auch der Nutzungsfaktor. Sein Einfluss zeigt sich im Kreis Recklinghausen besonders gut: So sind die Beiträge in Oer-Erkenschwick und Recklinghausen kreisweit die höchsten – rund 1.476 Euro für den Fertighausbungalow –, weil hier der Nutzungsfaktor, der sich an der Zahl der Geschosse orientiert, mit 1,25 für einen eingeschossigen Fertighausbungalow vergleichsweise hoch ist. So zahlen die Bungalow­eigentümer in Dorsten bei einem Nutzungsfaktor von 1,0 mit 1.350 Euro weniger Beiträge, obwohl Dorsten 80 Prozent der Kosten umlegt, Recklinghausen und Oer-Erkenschwick aber nur 70 Prozent.

Festsetzungen beeinflussen Höhe der Straßenausbaubeiträge

Ein Beispiel aus dem Kreis Unna: Bergkamen, Fröndenberg, Holzwickede und Kamen legen 50 Prozent der Kosten um. In Bergkamen zahlt der Besitzer einer zweigeschossigen Doppelhaushälfte bei einem Nutzungsfaktor von 1,0 insgesamt 825 Euro. In Fröndenberg und Kamen sind es bei einem Nutzungsfaktor von 1,25 schon rund 1.031 Euro. In Holzwickede treibt der Nutzungsfaktor 1,3 den Beitrag auf 1.072 Euro. Diese durch die Politik getroffenen Festsetzungen beeinflussen also erheblich die Höhe der Straßenausbaubeiträge.

"Offenkundige Ungerechtigkeit"

„Angesichts dieser offenkundigen Ungerechtigkeit ist es kein Wunder, dass in anderen Bundesländern die Politik darüber nachdenkt, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen“, sagt BdSt-Vorsitzender Heinz Wirz. „Für Nordrhein-Westfalen fordern wir als Minimum, dass die Kommunalpolitiker sich bei den Festsetzungen in ihren Straßenausbaubeitragssatzungen an der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW orientieren und die dort genannten unteren Grenzen anwenden.“ Auch bei den Nutzungsfaktoren sollten sich die Kommunalpolitiker zurückhaltend zeigen. „Vom Landesgesetzgeber erwartet der BdSt, die Entwicklungen in den Kommunen im Auge zu behalten und ggf. die kommunalen Eigenanteile und damit auch den Anteil der beitragspflichtigen Grundstückseigentümer verbindlich festzusetzen“, erklärt Wirz.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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