2G-Kontrolle in Haltern durch Bändchen
Haltern. Ab sofort erleichtern Bändchen die 2G-Kontrollen in Geschäften, Restaurants und städtischen Verwaltungsgebäuden in Haltern am See. Die Bändchen am Handgelenk sollen es in der Seestadt einfacher machen, den Impf- bzw. Genesenen-Status im laufenden Betrieb zu überprüfen.
Seit einer Woche müssen Kunden im Freizeitbereich nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. In allen städtischen Verwaltungsgebäuden der Stadt Haltern am See gilt die 3G-Regelung. Durch die neu eingeführten Bändchen muss nicht mehr überall der Nachweis gezückt werden. Sie werden von den Mitgliedern der Werbegemeinschaft „Haltern handelt“ bei der Einlasskontrolle in den Geschäften ausgegeben. Trotz der Bändchen sind Geschäfte und Restaurants verpflichtet, stichprobenhafte Kontrollen durchzuführen. Und auch das Ordnungsamt behält die Situation im Blick. Die Bändchen gelten bei wechselnder Farbe jeweils für eine Woche und werden zukünftig einen Aufdruck haben, der das Fälschen erschwert. Selbstverständlich können Kunden auch ohne Bändchen weiterhin mit Impf- oder Genesenenausweis Zutritt erhalten.
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