Berufskolleg informiert sich über neues Aufenthaltsrecht
Am 1. Juli 2011 trat ein neues Aufenthaltsrecht für gut integrierte jugendliche Flüchtlinge in Kraft. Begünstigt werden davon Personen zwischen 15 und 21 Jahren. Sie sollen, unabhängig vom Status ihrer Eltern, eine Chance auf ein eigenes Bleiberecht in Deutschland erhalten. Zahlreiche Schüler/innen am Hans-Böckler-Berufskolleg fallen unter die Regelungen des neuen § 25a, jedoch sind die Erteilungsvoraussetzungen nicht ganz einfach zu durchschauen.Für Lehrer/innen und Schüler/innen, die sich...